Fehlende Markierung für Velostreifen

Bei der Einfahrt zum Coop Bau+Hobby haben Velofahrer Vortritt vor den kreuzenden Automobilisten. In diesem Bereich sollte der Veloweg farblich markiert werden, wie z.B. an der Chamerstrasse in Zug bei der Abfahrt zum Hafen.

Erstellt am: 19.8.2022

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Kanton Zug

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9.11.2022

Gemäss Weisung des UVEK (gestützt auf die Signalisationsverordnung) darf die rote Einfärbung nur in Verbindung mit der Markierung eines Radstreifens angebracht werden. Ausserhalb von Radstreifen - wie hier bei einem kombinierten Fuss-/Veloweg - ist diese Markierung unzulässig. (Die Markierung beim Hafen hat ihren Ursprung noch vor Inkrafttreten dieser Weisung).
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arthur

10.11.2022

Danke für die Antwort. Warum dies so ist, bleibt für mich schleierhaft. Es wäre eine Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit, auch für Fussgänger.
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biker72

26.5.2023

Mann könnte ja wenige Meter vor dem Übergang bzw der Jumbo Ausfahrt, einen Radstreifen auf einer Hälfte des Weges anbringen,
dann wäre den Legalen Anforderungen genüge getan.
Auch den Füssgängern wäre damit geholfen, da auch deren Vorfahrt von von den Autos kaum respektiert wird.
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