Erstellt am 2.3.2022
Kanton Zug
offizieller Account
offizieller Account
Schaut sich die Spots an und kommuniziert aktiv auf der Plattform.
Schaut sich die Spots an, kommuniziert aber nicht aktiv auf der Plattform.
VELOFÖRDERUNG DURCH SOFT-MASSNAHMEN Der Zuger Kantonsrat beschloss im Jahr 2023 eine Million Franken für fünf Jahre zur Unterstützung des Velofahrens durch Soft-Massnahmen. Darunter versteht man beispielsweise E-Bike- oder Velo-Fahrkurse für gewisse Personengruppen, Veloverleihe, Einrichtungen, Anlagen sowie Anreizsysteme und Kampagnen. Keine Soft-Massnahmen sind Velowege oder Velostreifen. Private, Vereine, Schulen oder Firmen können Projektideen für Soft-Massnahmen einreichen und diese – mit der finanziellen Unterstützung des Kantons – SELBST UMSETZEN. Ein Gesuch muss mindestens Folgendes enthalten: > Beschrieb des Projekts oder Vorhabens inklusive Kostenschätzung > Zeitrahmen > Kontaktangaben Die Eingabe des Gesuchs kann per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.