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Erstellt am 2.3.2022

Kanton Zug

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VELOFÖRDERUNG DURCH SOFT-MASSNAHMEN Der Zuger Kantonsrat beschloss 1 Million Franken zur Unterstützung des Velofahrens durch Soft-Massnahmen. Darunter versteht man beispielsweise E-Bike- oder Velo-Fahrkurse für gewisse Personengruppen, Veloverleihe, Anreizsysteme und Kampagnen von Schulen oder Firmen. Nicht in diese Kategorie gehört der Bau von Veloinfrastrukturen wie Velowegen, Velostreifen und so weiter. Private, Vereine, Schulen oder Firmen können Projektideen für Soft-Massnahmen einreichen und diese – mit der finanziellen Unterstützung des Kantons – SELBST UMSETZEN. Ein Gesuch muss mindestens Folgendes enthalten: > Beschrieb des Projekts oder Vorhabens inklusive Kostenschätzung > Zeitrahmen > Kontaktangaben Die Eingabe des Gesuchs kann per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug oder per E-Mail an [email protected] erfolgen.

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