Dieser Spot wurde am 24.8.2024 archiviert.
Baustelle Mansessestrasse 2024
herrriklin , 24.7.2024
tinazh , 24.7.2024
Bei der Unterführung SZU Manessestrasse ist eine Baustelle für rund zwei Jahren installiert. Die Velostreifen wurden zu Gunsten der Autofahrspuren aufgehoben. Eine alternative sichere Veloführung ist nicht markiert. Auch wurden keine andere Massnahmen zur Sicherheit für Velofahrende ergiffen, wie z.B. Temporeduktion im Baustellenbereich. Die Situation an der Manessestrasse erinnert an die Situation der Unterführung am Bahnhofquai. Für Velofahrende ist es gerade mit Lastwagen brandgefährlich und auch sonst äusserst unangenehm.
Erstellt am: 24.7.2024
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Organisationen
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samib
25.7.2024
Stadt Zürich
25.7.2024
Eine Temporeduktion werden wir gerne nochmals anregen.
samuvelo
25.7.2024
Meine täglichen Erfahrungen (speziell bei Sicherheitsinseln, die leider nur für Zufussgehende so bezeichnet werden können) sind komplett anders. Deshalb fände ich es sehr wichtig, wenn hierzu allenfalls auch mal grossangelegte Kampagnen gestartet werden könnten (wenn wir es schon nicht schaffen dies gesetzlich zu regeln).
hajdeni
25.7.2024
Also entweder die Sicherheitslinie wird mit Leitbacken ergänzt oder aber ihr könnt Euch die Übung sparen.
nadisna
25.7.2024
Stadt Zürich
25.7.2024
lukasg
27.7.2024
Wer das schreibt und auch noch glaubt ist noch nie Velo gefahren auf einer 3 Meter breiten Fahrbahn.
Zur Velosicherheit braucht es andrre Maßnahmen!
So schade, dass diese Einsicht noch immer fehlt.
tiez
24.7.2024
haku
24.7.2024
hajdeni
24.7.2024
Stadt Zürich
25.7.2024
Wir haken aber nochmals nach.
rizcasimir
25.7.2024
Ihr könnt bei der Planauflage gemäss § 16 und § 17 StrG standardmässig gleich auch noch die Verkehrsvorschriften (=> T30 / T20 während dem Bau zum Schutz von den Velofahrenden) publizieren (und die aufschiebende Wirkung entziehen mit dem Argument der Veloverkehrssicherheit).
Bitte nehmt dies intern auf!
hajdeni
25.7.2024
Neben dem vorausschauenden und konstruktiven Vorschlag von rizcasimir sollten auch temporäre Verkehrsvorschriften möglich sein.
So kann einem Neubeurteilungsbegehren die aufschiebende Wirkung entzogen werden. Dies nach meinem Verständnis gemäss §25 Abs c VRG des Kanton Zürich.
Als Beispiel hierfür sei die Temoräre Verkehrsvorschrift 2024/0515 mit Publikationsdatum 24.07.24 genannt. Ich bin sicher, dass auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die aufschiebende Wirkung entzogen werden kann.
erdbeertorte
25.7.2024
hajdeni
25.7.2024
tinazh
24.7.2024
Wäre toll, würde die Stadt Zürich einfach tolle Konzepte kopieren
Zug weitet wegen Baustelle Tempo-30-Zone aus https://www.zentralplus.ch/verkehr-mobilitaet/zug-weitet-wegen-baustelle-tempo-30-zone-aus-2679951/