Wird hier kontrolliert, ob die Velofahrenden für Schulkinder anhalten?

Im Buch "Velowende, Seite 45" wird das Paradox wunderschön beschrieben. "Viele Menschen finden Fahrradstrassen schwieriger zu überqueren als eine Strasse, in der Autos genau so schnell sind wie die Velos. sie zögern an Zebrastreifen, schauen den Velofahrenden entgegen und warten so lange, bis sie - wa sie müssen, wenn sie regelknofrm radeln - komplett angehalten haben, bevor sie losgehen. Dafür haben Radfahrende wiederum kein Verständnis, denn für sie ist ein querender Fussgänger überhaupt kein Problem, er / sie nimmt Tempo raus, lässt den Mensch zu Fuss ein paar Schritte machen und fährt dann hinter ihm weiter. Viele Radfahrende erfüllen allerdings die Erwartungen ängstlicher Füusgänger:innen, komplett anzuhalten, nicht, und fahren sozusagen noch schnell durch, bevor der Fussgänger den Zebrastreifen betritt. Das festigt das vorurteil, das Fahrradfahrende nie an Zebrastreifen anhalten und man seines Lebens nicht sicher sei, wenn man den Streifen trotzdem betritt. Für Radfahrende ist es tatsächlich einfacher, wenn Sie die zu Fussgehenden gar nicht sehen, sondern diese unbeirrt Ihren weg gehen und nicht plötzlich stoppen oder aus dem Weg springen."

Es wird keine Lösung geben. Zudem an dieser Stelle auch noch ein Gefälle / Anstieg ist.

Erstellt am: 8.7.2024

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neonfighter

8.7.2024

naja, also für schulkinder und ältere menschen werde ich immer komplett anhalten. das sind im verkehr die allerschwächsten teilnehmer:innen, und verdienen deshalb auch den höchstens schutz und respekt. ich finde es deshalb auch richtig das hier kontrolliert wurde, schade aber, dass das immer ausschliesslich bei velofahrer:innen und nicht bei autofahrer:innen geschieht. ein lösungsansatz wäre so schikanen wie bei der duttweilerbrücke hinzustellen, aber dann käme ja der MIV nicht durch.

bei den schulhäusern halte ich insgesamt glaubs öfters an, als beim unsinnigen stop bei der kreuzstrasse ;)
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positivist

9.7.2024

Das ist ja nett, dass du für gewisse Benutzergruppen anhältst. Ändert aber nichts daran, dass du dich an das Strassenverkehrsgesetz zu halten hast, und für Fussgänger anzuhalten hast – wobei du die Handyglotzer von mir aus überfahren darfst, denen sollte der Vortritt gesetzlich entzogen werden, aber das regelt das SVG leider nicht.

Und auf dieser Plattform ist auch einigen Velofahrern aufgefallen, dass mit dem Kinderwagen zu Fuss unterwegs, die Anzahl Autofahrer, die anhält deutlich höher ist, während die eigenen "Radfreunde" sich nicht damit anfreunden wollen.

Aus Fussgängersicht begrüsse ich jede Kontrolle, Auto genauso wie Velo.
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neonfighter

10.7.2024

ich glaube da hast du mich ein wenig missverstanden. das vortritt gewähren am fussgängerstreifen ist selbstverständlich. es gibt jedoch keinen zwang komplett anzuhalten - ein verlangsamen und ev. durchwinken genügt meistens. kinder und ältere menschen trauen sich aber auch dann nicht die fahrbahn zu queren -> deswegen immer ganz anhalten. wir alle wünschen uns ein friedlicheres verkehrsklima, und das fängt bei sich selber an.

ich bin auch froh um jegliche kontrollen, zb wenn mich mal wieder ein auto mit 20cm abstand und tempo 60 auf der winterthurerstrasse überholt hat, oder aber auch wenn ich als fussgänger fast von einem velofahrer angefahren werde, gibts halt leider beides.

bei diesem spot würde ich mir schon eine schranke wünschen, aber dann gäbs ja keinen durchgangsverkehr mehr und "big bikeable" würde sicher einspruch erheben, denn dann gibts ja nur halb so viel auf dieser platform zu melden /s
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olgaundfritz

10.7.2024

@Positivist: Lieber Polizist, wir alle wissen wo die Polizei politisch steht, bei welchen Themen sie gerne weg schauen und wo ganz genau kontrolliert wird. Bei den Velofahrenden zum Beispiel und am Frauenstreik mit vollem Körpereinsatz. Aber dass sie unsere Steuergelder während der Arbeit mit gehässigen Kommentaren auf Bikeable.ch verbraten finde ich besonders stossend. Schönes Warten auf den Feierabend wünsche ich ihnen.
Bearbeitet: 11.07.2024, 10:17:45
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kreisdrüer

12.7.2024

Art. 33 SVG bzw. Art. 6 VRV schreiben nicht vor, dass man anhalten muss.
Bearbeitet: 12.07.2024, 09:53:25
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