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Gefährliche VVR

Hier ist es nach wie vor alles andere als ein sicheres Velofahren:
- Immer wieder wenden Autos Richtung Altstetten, weil sie nicht länger im Stau stehen wollen. Das birgt wegen versperrter Sicht viele Risiken.
- Es gibt oft Gegenverkehr auf dem Velostreifen durch Velos, Mofas, Motorräder etc. um den Stau zu überholen.
- Autos überholen sehr eng. Oft weil sie noch kurz vor mir bei der Fussgängerinsel durchfahren wollen.

Wann darf man mit Anpassungen dieser problematischen Strasse rechnen?

Erstellt am: 20.6.2024

Kategorien

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Organisationen

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olgaundfritz

23.6.2024

Mit den Kindern fährt man da nicht freiwillig durch. Ich werde ihnen auch in Zukunft lieber die Busse wegen fahren auf dem Trottoir bezahlen, als dass sie unter einem Lastwagen enden. So werden wir weiterhin gegen die Fussgänger:innen ausgespielt, das mag mich sehr.
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zweiracabrio

21.6.2024

Das Ganze auf Einbahn umbauen und zwei ganz breite Velostreifen aufpinseln mit durchgezogener Linie...

Oder zumindest einen Haltebalken vor jeder Engstelle, damit die Velos durchkommen, wenn sich der Verkehr staut...

An anderen Orten wie TG-Ausfahrten, ist das ja auch möglich - z.B. an der Zollikerstrasse beim Coop.

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simulant

21.6.2024

Den Mietvertrag einer Tankstelle in der städtischen Liegenschaft aufzulösen wäre auch ein Anfang. Absurder geht's nimmer.
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samuvelo

20.6.2024

In den neuen Velostandards der Stadt steht: "Wird Durchgangsverkehr [auf Velovorzugsroute auf Quartierstrassen] festgestellt, sind projektspezifisch Massnahmen zu dessen Unterbindung vorzusehen"

Ich hoffe/bitte, dass man die Velostandards auch anwendet und nicht bereits bei der ersten VVR Ausnahmen zugunsten des MIV macht.
Bearbeitet: 20.06.2024, 19:30:52
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bish bash bosh

21.6.2024

Die Autos stauen sich täglich bis zur Busgarage. Wenn das nicht als Durchgangsverkehr reicht, dann weiss ich ja auch nicht...

Es wäre schon mal ein Anfang, wenn man verbieten würde/ könnte, dass Autos sich zwischen den zwei Inseln unter der Brücke stauen. Dort hat man bei Stau nämlich keine Chance "legal" durchzukommen
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samuvelo

22.6.2024

Gemäss Definition in den Velostandards (s.34, Fussnote) zählt jedes Fahrzeug, welches von der Herdernstr. in die Bullingerstr. einbiegt um auf die Hardbrücke zu gelangen, als Durchgangsverkehr. Meines Erachtens gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten, die nicht mit baulichem Aufwand verbunden sind:
- Einfahrt verbieten (dann ist allerdings die Erschliessung der Liegenschaften nicht mehr gegeben)
- Ausfahrt Richtung Hardstrasse unterbinden

Bearbeitet: 22.06.2024, 09:04:21
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