Parkieren auf öffentlichem Grund
Wow, reicht der Platz für Parkplätze auf dem eigenen Areal nicht, kann man ja einfach auf den öffentlichen Grund verlängern.
Oder man stellt die Motorräder ohne Nummer auf Trottoir, wenn es im Geschäft keinen Platz hat. Mit freundlicher Genehmigung vom Kreischef. Ist vermutlich halt auch so ein sympathischer ein Töfffahrer. 😁
Und die Nacht über kann man ja sowieso parkieren wie es gerade passt. In Zürich brennt es ja sowieso nie, und sonst kann die Feuerwehr ja ein Löschflugzeug kaufen...
Erstellt am: 14.5.2024
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velo_ist_zukunft
19.5.2024
Selber schuld wenn sie auf einem für uns gedachten öffentlichen Grund parkieren.
zweiracabrio
15.5.2024
rizcasimir
15.5.2024
er schrieb am 12.4: "Die Situation wurde bereits erkannt und es wurde schon mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen. Fehlbare Fahrzeugbesitzer wurden auch schon gebüsst."
Mit anderen Worten Gremaud toleriert das systematische Falschparkieren im der Neufrankengasse mit voller Absicht. Ich habe es bei der Ombussstelle gemeldet...mal schauen
hajdeni
15.5.2024
tiez
16.5.2024
Leider können wir nicht garantieren, dass keine Fahrzeuge mehr auf dem Radstreifen halten werden. Die Kollegen/innen von der Kontrolle des ruhenden Verkehrs wurden über Ihre Meldung in Kenntnis gesetzt und werden ein entsprechendes Auge auf die Situation haben.
Gemäss Art 309 Abs 1 lit i PBG des Kantons Zürich besteht eine Bewilligungspflicht für Parkplätze. Nach Art 244 Abs 1 PBG müssen Parkplätze auf Baugrund liegen. Nach Art 244 Abs 2 PBG müssen sie verkehrssicher angelegt sein.
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
Daraus ergibt sich auch eine entsprechende Markierung der Parkplätze. Die aktuelle „Markierung“ mit den schräg angelegten Steinen ist damit nicht zulässig und muss geändert werden.
Zudem verstossen die Parkierenden gegen Art 41 Abs 1bis VRV, gemäss welchem nicht auf dem Trottoir parkiert werden darf. Das mit 1.5m Durchgangsraum bezieht sich auf den Fall des Güterumschlags. Falls parkiert wird kann es noch 7m freies Trottoir haben, man verstösst trotzdem gegen die Verkehrsregelverordnung.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de#art_41