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Es fehlt das Schild "Velos überholen verboten" wegen haarsträubenden Überholmanövern

An dieser Stelle fehlt definitiv das Schild "Velos überholen verboten" für motorisierte 4-Räder!

Im Prinzip könnte man das für alle VVRs einführen - die Attraktivität für Velos würde steigen und für Autos schwinden.

Erst war ich der Meinung, dass der breitere Velostreifen links und die beiden grünen Abschnitte die Strasse optisch verkleinern würden und so, die haarsträubenden Überholmanöver, die früher an der Tagesordnung waren, endlich ein Ende gefunden hätten.

Ha, denkste...

Heute morgen musste ich ein haarsträubendes Überholmanöver eines roten Lieferwagens mitansehen, der ein Velo nach dem Buckel überholte, derweil von der Gegenseite ein anderes Velo um den Rank kam....
Gegenüber beiden Velos hatte der Lieferwangen nicht genügend Abstand, das Velo auf der Gegenspur musste sogar bremsen...

Solche haarsträubenden Überholmänöver jagen ungeübte Velofahrende vom Velo bzw. verwandeln die hier angebliche VVR zur NTER, d.h., Nahtoderfahrungs-Route.

Es ist also derselbe Zustand wie davor :-/

Da hilft nur ein Überholverbot für den motorisierten Verkehr, das auch durchgesetzt wird.


P.S.
Mit einem generellen Veloüberholverbot für motorisierte 4-Räder auf VVRs, dürften die VVRs die Attraktivität als Schleichwege für diese Fahrzeugkategoriel verlieren 😏


P.P.S.
Ein weitere Vorteil des Veloüberholverbots bestünde darin, auf VVRs das Velofahren zu zweit nebeneinander zu erlauben, ohne im Gruppenverband zu fahren 😄

Erstellt am: 10.4.2024

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zweiracabrio

14.4.2024

@Divisionär Alphons Pfyffer von Altishofen

Die Poolnudel darf das Velo einfach max. 1m breit machen, damits keine Lämpen mit dem Gesetz gibt.

Praktisch wäre was zum rein- und rausklappen...
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philibert

14.4.2024

Ein neues Verkehrsschild, das Velofahrern Vorrang gegenüber Fußgängern einräumt und es Autofahrern verbietet, Velofahrer zu überholen, würde eine klare rechtliche Regelung schaffen. Es würde die Priorität von Velofahrern im Straßenverkehr betonen und gleichzeitig auf das Fehlverhalten von Fußgängern hinweisen, die möglicherweise die Verkehrssicherheit gefährden, indem sie die Vorfahrtsregeln missachten. Die Einführung eines solchen Schildes würde die Verkehrsteilnehmer dazu ermutigen, die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer zu respektieren und so die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern.
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zweiracabrio

12.4.2024

Das schematische Bild wie ich mir das vorstelle, habe ich angehängt.
Kam mir letztens im Bett in den Sinn - so kann der motorisierte Verkehr Velos nicht überholen aber die Velos können sich gegenseitig überholen.

An der Mühlebachstrasse Nr. 112 ist die KME (Kantonale Maturitätsschule) und die haben z.B. eine Mensa. Sprich, es gibt wohl eine überschaubare Anzahl Anlieferungen pro Tag inkl. Post. Die Rollstuhlparkplätze sind auch dort - da wäre ein Pfosten bei 102 etwas ungünstig.

Würde nur der motorisierte Verkehr durchfahren, der das Ziel einer Adresse in jenem Abschnitt hat, wäre das kein Problem.
Wenn der Velostreifen ausgezogen wäre mit unterbrochenen Strichen velostreifenseitig, dann würde diese Route weniger attraktiv für den motorisierten Durchgangsverkehr und die Velos könnten sich trotzdem gegenseitig überholen.

Apropos Abstand, dass Autos, die Velos mit 50cm oder weniger Abstand überholen, Velofahrende gefährden, sollte zum Allgemeinwissen gehören - ich denke, da braucht es weder Abwägung noch sonstwas.

Um an dieser Stelle, überhaupt auf je 50cm Abstand beiseitig zu kommen, brauchts mindestens 3.2m Breite inkl. Autobreite und Spiegel, wohl etwas mehr bei Lieferwagen.
Die Strasse dort ist 4.50 breit, bleiben also für zwei Velos genau 1.20 übrig, also etwa die Lenkerbreite bzw. 30cm Abstand vom Randstein oder auf dem grünen Streifen fahren, was ja nicht Sinn und Zweck der Übung ist...

Oder wollen wir warten, bis eine velofahrende Person, welche um die Kurve kommt frontal angekarrt wird von einem überholenden Auto, das auf den Velostreifen ausgewichen ist, weils ein Velo überholt? Es kann natürlich auch den velofahrenden Menschen rechts treffen, wenn der Lieferwagen zu schnell wieder rechts einschert, wegen des Velogegenverkehrs...
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thomas bike

12.4.2024

Für die Anlieferung und die Rollstuhlautos können Schlüssel ausgegeben werden. Mit versenkbaren Pfosten bei der Einmündung Kirchenweg kann der Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden. Biel macht das an einigen Orten so (Foto).
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divisionär alphons pfyffer von altishofen

14.4.2024

In der Schweiz könnte ein Fahrradfahrer das Tragen einer Poolnudel als Schlagwaffe rechtfertigen, um sich vor gefährlichen Überholmanövern durch Autofahrer zu schützen. Gemäß Artikel 15 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) hat jeder das Recht, sich mit angemessenen Mitteln gegen rechtswidrige Angriffe zu verteidigen. Da das Überholen mit ungenügendem Abstand eine potenzielle Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Fahrradfahrers darstellt, könnte die Poolnudel als eine angemessene Verteidigungswaffe betrachtet werden, um sich vor solchen Angriffen zu schützen.
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Stadt Zürich

Verifiziert

11.4.2024

Wie hier schon mehrfach festgehalten: Ein solches Veloüberhol-Verbotsschild existiert in der Schweiz nicht. Ebenso wenig ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen wie andernorts üblich. Beides wäre wünschenswert.
Allen Verkehr können und dürfen wir nicht rausnehmen (Anlieferung und Anwohner:innen müssen zufahren können), es wird also immer auch (möglichst wenig) MIV geben.
Ein durchgezogener Radstreifen wäre natürlich möglich. Der gilt dann aber für alle, ein Überholen eines langsameren Velos auf der Gegenfahrbahn wäre dann ebenso illegal wie das Befahren durch ein Auto zwecks Überholen in Gegenrichtung.
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dominique van byke

11.4.2024

Heureka! Die Lösung wär also eine Doppellinie, stadtauswärts ununterbrochen, stadteinwärts gestrichelt (d.h. Überfahren nur für Velos im Einbahn-Gegenverkehr gestattet). YES PLEASE!
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rizcasimir

11.4.2024

Wenn der Pfosten bei Mühlebachstrasse 102 gesetzt würde, ist keine Anlieferung oder Anwohner betroffen da es keine gibt. die Liegenschaften ab Mühlebachstrasse 115 können via Arbenzstrasse angefahren werden.

BITTE schaut es euch nochmals in Ruhe an, es ist wirklich ein super Standort ohne Konsequenzen für irgendjemanden ausser dem MIV Durchgangsverkehr
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zh2000

11.4.2024

Es ist doch eine absolute Schande, dass solche Diskussionen überhaupt geführt werden müssen.

Eine Velovorzugsroute muss gemäss dem klaren Wortlaut der Gemeindeordnung grundsätzlich frei vom motorisierten Individualverkehr sein. Der Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist völlig klar und schliesst aus, dass Velostrassen ohne jegliche Einschränkungen für den MIV als Velovorzugsroute bezeichnet werden. Entweder muss die Strasse für den Autoverkehr gesperrt werden, oder es braucht eine baulich abgetrennte Veloinfrastruktur.

Weshalb dies für die Verantwortlichen der Stadt derart schwierig zu begreifen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Und warum Simone Brander diese Fehlentscheide nicht endlich korrigiert, sondern die Situation lieber schönredet (siehe gestrige Kolumne im Tagblatt), ebenfalls nicht!
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dominique van byke

11.4.2024

Du unterschlägst aber einen wichtigen Nebensatz der Gemeindeordnung, sowie das Statthalter-Urteil zur dieser Velovorzugsroute, als auch den Gemeinderats-Vorstoss aus dem Jahr 2017, welcher der Velorouten-Initiative vorausgeht (und hier dennoch ausschlaggebend war). Die Komplexität der Materie, wie auch die Länge der Pipeline von Tiefbau-Projekten, ist grösser als du es darstellst.

Ich teile deine Empörung – aber nur mit informierten, konstruktiven Diskussionen kommen wir ans Ziel.
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zh2000

18.4.2024

Grundsätzlich hast du ja Recht.

Wenn jedoch sämtliche konstruktiven Vorschläge seitens Stadt konsequent ignoriert werden und lediglich die hinlänglich bekannten Probleme endlos lange evaluiert werden, statt endlich zu handeln, so ist es meines Erachtens durchaus angebracht, dass die Velofahrenden den Verantwortlichen auch mal ihren Unmut mitteilen..

Denn auch wenn sich einige VVR-Strecken aus dem von dir genannten Gemeinderats-Vorstoss aus dem Jahr 2017 entwickelten und dieser noch keine Forderungen nach Einschränkungen für den MIV enthielt, so war die Velorouten Initiative diesbezüglich ziemlich eindeutig. Zwar existiert noch der von dir genannte Nebensatz, welcher vorsieht, dass der Stadtrat namentlich für Anwohnende, Gewerbe und mobilitätsbehinderte Personen Ausnahmen vorsieht. Weshalb der Stadtrat diese Ausnahmen dann jedoch so definiert, dass faktisch sämtlicher MIV uneingeschränkt auf den VVR verkehren darf, ist aus meiner Sicht schlicht nicht nachvollziehbar und auch rechtlich falsch.

Leider ist der Statthalter-Entscheid zur VVR Mühlebachstrasse nicht öffentlich zugänglich. Ich kann mir aber schlecht vorstellen, dass dem Stadtrat darin untersagt wurde, weitergehende Einschränkungen für den MIV zu erlassen, als die aktuell vorgesehenen...

Zudem muss diesbezüglich auch erwähnt werden, dass es sich bei den aktuellen VVR-Projekten nicht um komplexe Tiefbau-Projekte handelt, sondern lediglich einfach umzusetzende Massnahmen geplant sind...

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dominique van byke

11.4.2024

Dies ist eine der Forderungen, welche die Velo Mänsche Züri bereits in ihrer Stellungnahme zu den Velostandards (26.03.2024) formuliert haben: https://popup.velowege.jetzt/download/2024-03-26_Velostandards,Stellungnahme.pdf

…und zwar gleich zweifach: indem sich die Stadt auf nationaler Ebene dafür einsetzt, dass eine solche Signalisation auch in der Schweiz möglich wird, und indem sie die schon heute bestehenden Möglichkeiten dafür kreativ nutzt.

Rechtskonform umsetzbar wäre ein solches Überholverbot schon heute, indem die derzeit gestrichelte Linie ununterbrochen markiert würde. Überfahren einer durchgezogenen Sicherheitslinie ist verboten, und innerhalb der Spur wäre das Überholen von Velofahrenden nicht möglich.

(That said: Solche Stellen mit faktischem Velo-Überholverbot gibt es bereits in Zürich, aber noch nie hat man eine:n Polizist:in gesehen, der Autofahrende diesbezüglich gebüsst hat. Es bräuchte also ein Umdenken im gesamten Sicherheitsdepartement – aber dafür haben wir Karin Rykart ja auch gewählt.)
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samuvelo

11.4.2024

M.E. hat der Bund die Chance verpasst nach dem Pilot „Velostrasse“ auch konkrete Rechte und Pflichten (zB Überholverbot) festzusetzen. Wäre toll, wenn das vielleicht nun doch noch nachgeholt würde.
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rizcasimir

10.4.2024

Man könnte auch einfach einen Pfosten setzen, dann gibt es keinen Duchgangsverkehr und keine Überholmanöver
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typetester

10.4.2024

So einfach wäre es, fragt sich nur wieso niemand darauf kommt.
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zweiracabrio

10.4.2024

Dann könnte der gelbe Velostreifen durchgehend markiert werden, die Stadt stellt das Schild auf und der Inhalt des Schildes würde passen - wenn auch aus einem anderen Grund 🙃
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brummbaer

10.4.2024

Das Schild "Velo überholen verboten" (oder Verbot zum überholen von Einspurigen Fahrzeugen mit Mehrspurigen Fahrzeugen) gibt es in der Schweizer Signalisationsverordnung nicht. Die Stadt könnte zwar ein solches Aufstellen, das hätte aber nur Symbolischen Charakter. Denn Büssen könnte man bei Missachtung des Schildes niemanden, weil das Schild offizell nicht existiert. Das Schild müsste zuerst in die Signalisationsverordnung und dann kann man es auch Aufstellen. So lief es zum Beispiel mit dem Schild RABR. Vorher war das auch nicht möglich, da nirgends festgehalten.

Es bringt also nichts dieses Schild zu fordern, da muss zuerst auf Nationaler ebene etwas gehen.
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dominique van byke

11.4.2024

Siehe mein Kommentar weiter unten.
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velo_parkt_mit_gleisanschluss

11.4.2024

Bestes Beispiel der Verklausierung von Regeln: Bei Tempo 30 sind Schilder grundsätzlich obsolet, statt dessen gibt es Komfortverminderung (Kopfstein, Randsteine...) und Farbe auf dem Asphalt. Warum aber das eine tun und das andere nicht lassen? Achtung Velo, Vorsicht kein Vortritt...) macht Sinn, weil viele Fahrzeuglenker ihre Fahrweise (noch) nicht anzupassen bereit sind.
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velo_parkt_mit_gleisanschluss

13.4.2024

@brumm:

Belegt am aktuellen Beispiel 'Rechtsabbiegen bei Rot für Velos erlaubt', es ist falsch, auf die Initiative von Seiten nationale Behörde zu warten.

Den Weg zur landesweiten Signalisationsverordnung (Art. 69a SSV) 'Rechtsabbiegen bei Rot ist für Velos erlaubt' hat ein Pilotversuch des Kantons Basel-Stadt geebnet. Die Behörden waren bereits vorher auf das Thema sensiblisiert durch einen parlamentarischen Anzug 'Separate Ampelführung für rechtsabbiegende Velos' im Jahre 2009.

Fazit: Veloinfrastruktur und Velosignale, die zwar National greifen, müssen sehr wohl von den kantonalen Ämtern aufgegleist werden. Ggf. ist der Städteverband mit den nötigen Ambitionen ausgestattet, das Tempo für Velosignale wie 'Veloüberholverbot' zu beschleunigen.
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