Velostreifen in Einspurstrecke (Vorsortierung)
Im Dezember 2023 wurden die Markierungen am Abzweiger in die AMP-Strasse nach Bauarbeiten neu angebracht. Die Markierung widerspricht in folgenden Punkten den Vollzugshilfen ( https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/langsamverkehr/handbuch-veloverkehr-kreuzungen.pdf.download.pdf/handbuch-veloverkehr-kreuzungen.pdf ), welche vom Astra im 2021 publiziert wurden:
- Für Kreuzungen ohne LSA wird von solchen Ausführungen abgeraten (Bild S. 20). Empfohlen wird ein geschützter Mittelbereich (S. 42).
- Für Kreuzungen mit LSA gibt es Empfehlungen für die Ausführung von Velostreifen in Einspurstrecken (S. 77):
- Mindestbreite Velostreifen 1.8m => Ausgeführt 1.5m
- Eine geschwungene Leitlinie gibt es nicht.
- Vorgezogene Haltelinie um mind. 3m => Ausgeführt <2m
- Es entsteht eine gefährliche Rechtsunsicherheit, denn gemäss VRV Art. 8, Abs 4a dürfen Radfahrende auf Fahrstreifen, die das Linksabbiegen gestatten, vom Rechtsfahrgebot abweichen.
Schade werden diese Empfehlungen ignoriert und die Kreuzung verschlimmbessert. Die vorherige, schmalere Einspurstrecke ohne Velostreifen habe ich als sicherer und zweckmässiger empfunden.
Erstellt am: 7.1.2024
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berncommuter
8.1.2024
markus.miu.mueller
7.1.2024
Danke für Deine fundierten Ausführungen.
Du hast offenbar die Expertise - warum wohl haben die verantwortlichen Stellen diese nicht?