indirekter Linksabbierger ohne Bodenmarkierung
imgruppetto , 1.11.2023
imgruppetto , 1.11.2023
Ohne Bodenmarkierung bzw. Linienführung ist dem Fahrradfahrer nicht klar wo er hinfahren muss.
Die Linienführung ist zwingend zu markieren.
Erstellt am: 1.11.2023
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Organisationen
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Stadt Zürich
2.11.2023
Wir sind uns bewusst, dass die indirekten Linksabbieger gerade bei grossen Knoten wenig bis gar nicht intuitiv verständlich ist. Wir würden die Fahrlinien gerne markieren, aber gerade eben wurde uns das vom Astra in einem anderen Projekt explizit untersagt.
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berncommuter
2.11.2023
Ist das eine Nationalstrasse? Oder warum lasst ihr euch vom Astra die Markierungen diktieren?
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brummbaer
2.11.2023
Die Thurgauerstrasse ist eine Kantonsstrasse.
Das Astra ist nicht nur für Nationalstrassen zuständig. Sondern sie ist oberste Wächterin über das Strassenverkehrsgesetz. Das dem Strassenverkehrsgesetz ist die Grundlage für die Signalisationsverordnung (SSV), für die Kontrolle deren "korrekten" Umsetzung ist ebenfalls das Astra zuständig.
Wenn die Stadt nun etwas markiert, was nicht geltendem Recht entspricht und es passiert ein Unfall. Dann haben die Juristen Futter und die Stadt wird im Schlimmsten Falle Haftbar.
Es wäre vieles Machbar nur müssten dafür zuerst die Gesetze und Vorschriften geändert werden.
Darum bringen auch Initiativen auf Gemeinde bzw. Stadt ebene nicht viel, wenn der Umsetzung des Initiativtextes übergeordnetes Recht im Wege steht.
Die Gesetze müssten in folgender Reihenfolge angepasst werden. Bundesrecht -- die Kantone passen ihr Recht entsprechend an und erst dann können die Gemeinden ihr Recht anpassen. Ansonsten kann immer ein untergeordnetes Recht wieder kassiert werden, da es eben dem übergeordneten Recht widerspricht.
Das Astra ist nicht nur für Nationalstrassen zuständig. Sondern sie ist oberste Wächterin über das Strassenverkehrsgesetz. Das dem Strassenverkehrsgesetz ist die Grundlage für die Signalisationsverordnung (SSV), für die Kontrolle deren "korrekten" Umsetzung ist ebenfalls das Astra zuständig.
Wenn die Stadt nun etwas markiert, was nicht geltendem Recht entspricht und es passiert ein Unfall. Dann haben die Juristen Futter und die Stadt wird im Schlimmsten Falle Haftbar.
Es wäre vieles Machbar nur müssten dafür zuerst die Gesetze und Vorschriften geändert werden.
Darum bringen auch Initiativen auf Gemeinde bzw. Stadt ebene nicht viel, wenn der Umsetzung des Initiativtextes übergeordnetes Recht im Wege steht.
Die Gesetze müssten in folgender Reihenfolge angepasst werden. Bundesrecht -- die Kantone passen ihr Recht entsprechend an und erst dann können die Gemeinden ihr Recht anpassen. Ansonsten kann immer ein untergeordnetes Recht wieder kassiert werden, da es eben dem übergeordneten Recht widerspricht.
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zh2000
2.11.2023
Solche Entscheide des Astra solltet ihr öffentlich machen liebe Stadt. Nur so kann politischer Druck aufgebaut werden, damit sich vielleicht irgendwann mal etwas ändert. Zudem seid ihr dann auch aus dem Schussfeuer, wenn klar ist, dass das Asta verantwortlich ist!
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zuzuzuzu
7.11.2023
Das ASTRA sucht gemäss ihrer Studie "Entflechtung der Veloführung in Kreuzungen" interessierte Gemeinden für Pilotversuche für genau diese Situation. Einfach mal bewerben?
https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/langsamverkehr/entflechtung-velofuehrung-kreuzungen.pdf
https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/langsamverkehr/entflechtung-velofuehrung-kreuzungen.pdf
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