Bitte offensiver markieren und rot einfärben

Aus der Abteilung zu zögerlich markiert. Die Riedtlistrasse ist von hier aus abwärts (abgesehen von den Fussgängerinseln) mit relativ ordentlichen Velostreifen markiert.
Weil es am oberen Ende aber schon mal lasch und nicht richtig losgeht, hält sich niemand dran - nicht mal auf dem Satellitenbild. Aus der Winterthurerstrasse von Norden her wird die Rechtskurve eng gekratzt und gleich auf der Velospur weitergefahren, von Süden her ist es nicht viel besser. Velos werden überholt (obwohl fast gleich schnell), abgedrängt und weiter unten beim Abbiegen oder Abbremsen bei Bus und Fussgängerstreifen blockiert und gefährdet.
Der Platz für einen früher beginnenden, rot markierten Velostreifen wäre locker vorhanden, man müsste es nur tun. Und nein, auch wenn sich dann immer noch ein Teil der MIV Lenkenden rücksichtslos verhalten werden - das ist kein Grund es nicht zu tun.
So lange Velostreifen immer nur da markiert werden, wo es niemanden kratzt und nur da eingefärbt werden, wo potentiell jemand zu Tode kommen könnte, werden sie nie ernst genommen.

Weiter unten an der frisch erneuerten Bushaltestelle Scheuchzerstrasse wurde nach dem Ausbau alles mögliche markiert - nur nicht (wie könnte es anders sein) die Velostreifen wieder angebracht. Aber das hat einen eigenen Spot verdient.

Erstellt am: 1.9.2023

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simulant

6.9.2023

@Stadt Zürich. Danke für die Offenheit. Das erklärt ja einiges. Interessant wäre dann natürlich zu wissen, von wem konkret wird dieser Ermessensspielraum in Züri enger ausgelegt? Mit wem kann man dazu mal sprechen, argumentieren oder politisch Druck machen? Wer bremst?
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Stadt Zürich

Verifiziert

4.9.2023

Es ist tatsächlich so, dass Radstreifen nur an Gefahrenstellen eingefärbt werden dürfen.
Falls das geändert werden soll, ist das Bundesamt für Strassen für die entsprechende Änderung zuständig.
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simulant

4.9.2023

Dann erkläre ich das hiermit zu einer Gefahrenstelle, da ich hier schon mehrfach und konkret vom MIV gefährdet wurde. Oder braucht es hier erst mal einen Unfall mit Verletzungs- oder Todesfolge oder wer liefert die Kriterien dafür? Und regiert in der Stadt Bern ein anderes Bundesamt für Strassen? Oder könnte es sein, dass die Stadt Bern den Begriff Gefahrenstelle grosszügiger auslegt? Mir scheint doch, dass es hierfür einen Ermessensspielraum gibt, der in Züri nicht ausgenützt wird. Danke für eine Stellungsnahme dazu.
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Stadt Zürich

Verifiziert

5.9.2023

Das ist so: Es gibt einen Ermessensspielraum und der wird in Zürich enger ausgelegt als anderswo.
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