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Benützungspflicht mit Fahrverbot

Das schnelle E-Bike muss diesen Weg benutzen, aber gleichzeitig sind Motorfahrräder verboten. Sinn?

Erstellt am: 9.7.2023

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woeufu

14.7.2023

Wenn der Weg nicht strassenbegleitend ist dann ist das Benutzungsgebot nicht einhaltbar. Nicht jeder der das Schild sieht will auch in die Richtung. Es ist eh nur für ortskundige möglich zu wissen wo der Weg hin führt und wohin nicht.

Wenn man darauf hinweissen will dass der Weg für Fussgänger und Radfahrer (mit Priorität für Fussgänger, also Schrittgeschwindigkeit, sobald einer in Sicht kommt) ist, dann gehört da kein rundes blaues Schild (Gebot) sondern ein eckiges blaues Schild (Hinweis) hin.

Parkplatzschilder sind drum auch nicht rund, das hiesse ja wann immer ich ein Parplatzschild sehe muss ich den benutzen.

Also bitte mal die Signalisation von freiwilligen Velowegen überdenken.
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Stadt Zürich

Verifiziert

11.7.2023

Sinn war wohl früher mal, die Töfflibanden vom Weg fernzuhalten. Wird bei Gelegenheit angepasst.
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brummbaer

11.7.2023

Ich denke es ging eher darum die lärmigen Mofas fernzuhalten. Um die Töfflibanden oder neu Gangs ging es wohl weniger. Weil dann müsste ja heute ein allg. Fahrverbot hin, heute sind ja die E-Roller Gangs unterwegs ;-) Die Fahren aber im Legal Zustand ja nur 25 km/h. Die E-Mofas (mit gelber Nummer) ca. 30 km/h.
Ich habe mal gehört das es hier über eine neue Regelung nachgedacht wird. E-Roller, E-Mofas und schnelle E-Bike sind erlaubt es darf aber nur 25 km/h gefahren werden.
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Stadt Zürich

Verifiziert

11.7.2023

@brummbaer: Sorry, Töffligangs war ein wenig despektierlich und von der Sozialisation des Schreibenden geprägt. Gemeint haben wir Mofas.

Und ja, das ist richtig: in der laufenden Vernehmlassung diverser Regelungen in diesem Bereicht ist vorgesehen, dass der Dreiteiler nicht mehr für E-Bikes gilt und das Mofa-Fahrverbot nur noch exklusiv für Mofas.
Andersrum wird darin auch vorgeschlagen, die Benützungspflicht von Radwegen für schnelle E-Bikes aufzuheben.

Die Stadt Zürich hat sich zu diesen Vorschlägen befürwortend geäussert, was schliesslich herauskommt ist noch unbekannt.
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kreisdrüer

10.7.2023

So wie ich das verstehe, ist die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» mit ausgeschaltetem Motor zulässig.
https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/sicher-unterwegs/sicherheit-im-strassenverkehr/e-bikes-trendfahrzeuge.html
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sobes

10.7.2023

Das ist korrekt, aber unverständlich ist es trotzdem.
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brummbaer

11.7.2023

Leider gibt es noch kein offizelles Schild das die schnellen E-Bikes erlauben würde. Ich habe mal gelesen, das über eine neue Regelung nachgedacht wird. Sprich E-Bikes, E-Mofas etc. sind neu erlaubt es darf aber nur 25 km/h gefahren werden. Ich fände das eine gute Pragmatische Lösung.

Der Grund für das Schild ist ja die lärmigen Mofas fernzuhalten.
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