Gefahr, Weg versperrt und Einschränkung
velopendlerbs , 13.5.2023
velopendlerbs , 13.5.2023
velopendlerbs , 13.5.2023
velopendlerbs , 13.5.2023
Gleich drei Punkte auf einmal
a) Gefahr:
Die Einfahrt von der Gotenstrasse aus Richtung Rauracherstrasse ins Gotenweglein (Gartenanlage) ist lebensgefährlich!
Wie soll als Velofahrer:in eingespurt werden?
- Am rechten Rand können Fahrzeuge von hinten überholen.
- In der Mitte der Fahrbahn besteht die Gefahr (was mir nun in den letzten Wochen 2x passiert ist), dass mir mehrspurige Fahrzeuge um die Kurve entgegen kommen und abbremsen müssen (sie hätten eigentlich Vortritt).
- Am linken Rand ist es theoretisch verboten...
Vorschlag: Ein paar Parkplätze aufheben und da eine deutliche (rote) Velospur-Markierung (idealerweise eine bauliche Massnahme, indem die Velospur gegenüber der Fahrbahn erhöht wird) für beide Fahrrichtungen anbringen. Gleichzeitig könnte in der Kurve eine Halteverbotslinie aufgezeichnet werden (v.a. zum Punkt b) ).
Es ist mir bewusst, dass in diesem Quartier die Parksituation sehr begrenzt ist. Allerdings sind Halteverbotslinien an, aus meiner Sicht, weniger gefährlichen Orten aufgezeichnet... Ebenso könnte an Sonn- und Feiertagen und in den Abend- und Nachtstunden jeweils vor den wechselseitigen Parkflächen je einen zusätzlichen Parkplatz angeboten werden. So stünden die bereits jetzt abgestellten Fahrzeuge nicht falsch...
b) Weg versperrt:
Wie die Fotos belegen ist die Ein- und Ausfahrt aus der Gartenanlage, dem Gotenweglein in die Gotenstrasse oft, v.a. abends und nachts versperrt. Das unter a) genannte verschärft sich so noch mehr.
NB: Es ist oft immer das gleiche BL-Fahrzeug ;-)
Vorschlag, wie unter a) beschrieben eine Halteverbotslinie aufzeichnen (und kontrollieren) -danke.
c) Einschränkung:
Das Gotenweglein durch die Gartenanlage ist die bessere Verbindung, als auf der Rauracher- oder Bäumlihofstrasse, um nach Basel oder zum Kraftwerk Birsfelden (und weiter) zu gelangen. Warum wurde dieser Weg (es ist bereits länger her) von damals einem Auto- und Motorradverbot zu einem 2.61 Fussweg, auf welchem "Velofahren gestattet" (eingeschränkt) ist, geändert?
Diese Signalisation verstehe dies als klaren Fussweg bei welchem Velofahren "geduldet" sein soll. Als Velofahrer jedoch ist man da den Fussgängern untergeordnet (oder irre ich mich da?).
Warum steht hier nicht das Schild: 2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg?
NB: Mit weniger Kurven und leicht breiter wäre dieser Weg perfekt :-)
Erstellt am: 13.5.2023
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