Regel vor Vernunft

Hier darf man zwar bei Rot rechts abbiegen, der Radweg befindet sich jedoch auf der anderen Strassenseite. Diese Situation führt eher zur Verwirrung.

Erstellt am: 9.4.2023

Kategorien

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Organisationen

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Kanton Zug

Verifiziert

20.4.2023

Das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» (Zusatztafel zur Lichtsignalanlage) ist noch relativ neu. Wir behalten die Situation im Auge.
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vizo

10.4.2023

Das stimmt, aber wir mussten und müssen weiterhin für das Rechtsabbiegen bei Rot an vielen Ampelanlagen hart kämpfen. Hier ist es halt nur für jene (Rennvelofahrenden und E-Bikes) hilfreich, welche auf der Strasse bleiben.
Victor Zoller Pro Velo Zug
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beaker

21.4.2023

An die Rennradfahrer habe ich nicht gedacht. Vielen Dank an Pro Velo Zug für euren unermüdlichen Einsatz.
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