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Dooring Velovorzugsroute

An der Velovorzugsroute an der Bullingerstrasse und Stauffacherstrasse hebt Ihr Senkrechtparkplätze auf und schafft neue Längsparkfelder auf beiden Seiten. Dadurch werden neue Dooring-Zonen und damit gefährliche Situationen geschaffen. Strassenfläche im Dooring-Zonenbereich kann man quasi als verlorene Strassenfläche bezeichnen.

An der Bullingerstrasse werden ohne erkennbaren Vorteil für die Fahrradfahrer von der Strasse getrennte Senkrechtparkfelder aufgehoben, während die gefährliche und Verkehrsfläche raubende blaue Zone erhalten bleibt.

Frage: was war die Überlegung dahinter?

(Fotos: Stadt Zürich)

Erstellt am: 19.11.2022

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hajdeni

21.11.2022

Tatsächlich erscheinen die 6m Fahrbahnquerschnitt in der Bullingerstrasse aber auch in der Stauffacherstrasse ungenügend, gegeben dass es Längsparkplätze haben soll.

Die VSS-Norm SN 640:201:2017 sieht für Begegnungsfälle von 2+2 Velos (d.h. 2 Velos nebeneinander pro Richtung) einen Mindestquerschnitt von 4.6m vor.
Zusätzlich sehen die Richtlinien Velostandards vom 1. September 2021 des Kantons Zürich bei Längsparkierung einen Abstandsstreifen von 75cm vor.
Gegeben, dass die Bullinger- und Stauffacherstrassen nicht als reiner Veloweg geführt werden sollen, d.h. auch noch der MIV dort verkehrt, ist der Querschnitt klar ungenügend für Längsparkierungen (4.6m für 2+2 Velos plus 2 mal 0.75m Marge zu Parkfeldern plus Platz für Autos > 6m Fahrbahnquerschnitt).


Auf die Längsparkierung ist daher zu verzichten, die Stadt muss hier sofort nachbessern.
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kiwicyclist

20.11.2022

Ein Vorteil hat es: Im Auto muss man jetzt nicht mehr Slalom fahren und kann gut auf 45kmh beschleunigen... /Ironie off.

Dass die Baslerstrasse in Teilstücken nicht mehr durchgängig befahrbar ist begrüsse ich. So wird der MIV sicher reduziert, auch wenn, wie ZH2000 korrekt schreibt, der Volkswille etwas anderes wollte, nämlich MIV-befreite VVR (grad an der Basler wäre das locker machbar. Eine Spur = Einbahnregime MIV, die andere für einen abgetrennten Zweirichtungs-Radweg).

Ich persönlich befürchte einfach, dass die Strategie der Stadt die VVR einfach von PP zu befreien und so quasi "freie Fahrt" zu machen dazu führt, dass die mutigen 45kmh-Velofahrer*innen Freude haben, ebenso aber eben auch der MIV, weil ein viel zügigeres Vorankommen möglich ist. Wenn ich schaue, wie die Autos schon jetzt teilweise durchs Quartier rasen ohne Rücksicht, dann verheisst das für mich nichts gutes. Vielleicht pendelt sich das aber auch ein und die VVR werden respektiert und es wird zurückhaltend gefahren. Mal schauen.
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dominique van byke

20.11.2022

Mit der Einführung der Tachopflicht für schnelle E-Bikes per 2024 wurde angekündigt, dass auch deren Tempo-Überschreitungen via Radar und im Ordnungsbussenverfahren geahndet würden, vgl. etwa https://www.velosuisse.ch/weiterfuehrende-informationen-zur-licht-und-tachopflicht-fuer-e-bikes/
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nanuk

20.11.2022

"Eine Spur = Einbahnregime MIV, die andere für einen abgetrennten Zweirichtungs-Radweg)."

Ich frage mich bei jedem Neubauprojekt warum man versucht Autoverkehr und Radverkehr zu mischen. Dabei wäre deine Lösung ganz einfach und würde auch die Signalisation deutlich vereinfachen. Die gelben Streifen interessieren die Autofahrer schlicht nicht, es braucht bauliche Abtrennungen.
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helvetiazh

21.11.2022

Ich fahre mit dem schnellen E-bike immer 30, wenn 30 vorgeschrieben ist. Aber nicht selten hab ich dann drängelnde Autofahrer direkt am Hintern oder sie geben Gas und ich werde dann dort mit 50+ und natürlich viel zu eng überholt. Weil Blitzkästen gibt es ja irgendwie nirgends in 30er-Zonen.
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zh2000

20.11.2022

Auch für diese Stelle kann man nur einmal mehr festhalten: ohne Beschränkungen für den Autoverkehr ist es keine Velovorzugsroute!

Habe Art. 12 der Gemeindeordnung zu den Fotos hinzugefügt, um dies wiedermal in Erinnerung zu rufen...
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