Dooring Velovorzugsroute
An der Velovorzugsroute an der Bullingerstrasse und Stauffacherstrasse hebt Ihr Senkrechtparkplätze auf und schafft neue Längsparkfelder auf beiden Seiten. Dadurch werden neue Dooring-Zonen und damit gefährliche Situationen geschaffen. Strassenfläche im Dooring-Zonenbereich kann man quasi als verlorene Strassenfläche bezeichnen.
An der Bullingerstrasse werden ohne erkennbaren Vorteil für die Fahrradfahrer von der Strasse getrennte Senkrechtparkfelder aufgehoben, während die gefährliche und Verkehrsfläche raubende blaue Zone erhalten bleibt.
Frage: was war die Überlegung dahinter?
(Fotos: Stadt Zürich)
Erstellt am: 19.11.2022
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kiwicyclist
20.11.2022
Dass die Baslerstrasse in Teilstücken nicht mehr durchgängig befahrbar ist begrüsse ich. So wird der MIV sicher reduziert, auch wenn, wie ZH2000 korrekt schreibt, der Volkswille etwas anderes wollte, nämlich MIV-befreite VVR (grad an der Basler wäre das locker machbar. Eine Spur = Einbahnregime MIV, die andere für einen abgetrennten Zweirichtungs-Radweg).
Ich persönlich befürchte einfach, dass die Strategie der Stadt die VVR einfach von PP zu befreien und so quasi "freie Fahrt" zu machen dazu führt, dass die mutigen 45kmh-Velofahrer*innen Freude haben, ebenso aber eben auch der MIV, weil ein viel zügigeres Vorankommen möglich ist. Wenn ich schaue, wie die Autos schon jetzt teilweise durchs Quartier rasen ohne Rücksicht, dann verheisst das für mich nichts gutes. Vielleicht pendelt sich das aber auch ein und die VVR werden respektiert und es wird zurückhaltend gefahren. Mal schauen.
dominique van byke
20.11.2022
nanuk
20.11.2022
Ich frage mich bei jedem Neubauprojekt warum man versucht Autoverkehr und Radverkehr zu mischen. Dabei wäre deine Lösung ganz einfach und würde auch die Signalisation deutlich vereinfachen. Die gelben Streifen interessieren die Autofahrer schlicht nicht, es braucht bauliche Abtrennungen.
helvetiazh
21.11.2022
zh2000
20.11.2022
Habe Art. 12 der Gemeindeordnung zu den Fotos hinzugefügt, um dies wiedermal in Erinnerung zu rufen...
Die VSS-Norm SN 640:201:2017 sieht für Begegnungsfälle von 2+2 Velos (d.h. 2 Velos nebeneinander pro Richtung) einen Mindestquerschnitt von 4.6m vor.
Zusätzlich sehen die Richtlinien Velostandards vom 1. September 2021 des Kantons Zürich bei Längsparkierung einen Abstandsstreifen von 75cm vor.
Gegeben, dass die Bullinger- und Stauffacherstrassen nicht als reiner Veloweg geführt werden sollen, d.h. auch noch der MIV dort verkehrt, ist der Querschnitt klar ungenügend für Längsparkierungen (4.6m für 2+2 Velos plus 2 mal 0.75m Marge zu Parkfeldern plus Platz für Autos > 6m Fahrbahnquerschnitt).
Auf die Längsparkierung ist daher zu verzichten, die Stadt muss hier sofort nachbessern.