Qualitätsanforderungen Veloschnellrouten
benjamin , 15.9.2022
Dieser Spot ist gemeint als Anfrage an die Stadt Zürich bezüglich den geplanten Veloschnellrouten (Kanton ZH) und Velo Vorzugsrouten (Stadt ZH) hier im Beispiel an der Vulkanstrasse.
Frage 1:
Werden die Qualitätsanforderungen für Veloschnellrouten umgesetzt oder sind das lediglich unverbindliche Ideen? (Bild als Zitat aus der Schriftlichen Anfrage GR Nr. 2016/191) https://www.gemeinderat-zuerich.ch/Geschaefte/detailansicht-geschaeft/Dokument/7e79e1e4-ccb1-4609-a454-7a4c80151da1/2016_0191.pdf
Frage 2:
Was sind die speziellen Merkmale einer Vorzugsroute innerhalb der Stadt? Aus Velostrategie 2030 Seite 12: "... höchsten Qualitäten hinsichtlich Komfort, Sicherheit und Fahrfluss aufweisen." "Neben dem Ausbau des Velonetzes mit baulichen und betrieblichen Massnahmen werden die Velorouten auch sichtbarer gestaltet".
Frage 3:
Weshalb wurde beim Neubau der Vulkanstrasse keine Veloinfrastruktur erstellt obwohl es sich um eine Velokomfortroute handelt? Falls in T30 Zonen keine Radstreifen und Velosymbole markiert werden, wie verträgt sich das mit der Sichtbarkeit von Komfortrouten?
Momentan bringe ich all diese schönen Strategien und Veloförderungsmassnahmen nicht mit der Realität zusammen. Zumindest hier an der Vulkanstrasse. Liegt das möglicherweise an einem Interessenkonflikt der Stadt, wo Parkplätze des Sportamtes höher gewichtet werden als die geplante Veloschnellroute?
Die Strecke ab der Eishalle bis Stadtgrenze sollte 2023 realisiert werden und müsste bald aufgelegt werden (Rückmeldung der Stadt hier https://bikeable.ch/entries/onLdXMgTKvDQKM4ch ). Ich vermute das verzögert sich nun wegen den Einsprachen?
Erstellt am: 15.9.2022
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Organisationen
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Stadt Zürich
20.9.2022
zh2000
10.10.2022
Frage 1
Die abgebildeten Qualitätsanforderungen für Veloschnellrouten beziehen sich auf Velorouten ausserhalb urbaner Gebiete. Grundsätzlich fordert die Initiative "Sichere Velorouten für Zürich" eine möglichst vorttrittsberechtigte Veloführung, was in der Umsetzung entsprechend geprüft wird. Die Anforderung bezüglich Anzahl Unterbrüchen analog Kanton kann im dicht besiedelten städtischen Gebiet nicht eingehalten werden (hohe Dichte an überkommunalen Strassen, Tramlinien, Schulwege). Ebenso ist eine Projektierungsgeschwindigkeit von 35 km/h nicht stadtverträglich, da die Velovorzugsrouten vorzugsweise auf Quartierstrassen mit Tempo 30 projektiert sind.
Eine möglichst hohe Homogenität der Routen sowie der Begegnungsfall 2 + 2 Velos wird jedoch auch in Zürich angestrebt.
Frage 2
Die Vorzugsrouten werden in Quartieren mit grossen Velopiktogrammen (2 m), einem grünen Farbband sowie einem Richtungspfeil und Zielangaben kenntlich gemacht. Auf Hauptachsen, wo keine grossen Velopiktogramme markiert werden dürfen, wird wo immer möglich das grüne Farbband verwendet. Die Velopiktogramme werden zur einfacheren Orientierung mit Zielangaben ergänzt. Die Details werden zurzeit erarbeitet.
Frage 3
Bauprojekte haben üblicherweise eine lange Zeit vom ersten Planungsschritt bis zur Umsetzung. Die Vulkanstrasse wurde noch "ohne Vorzugsroute" geplant und soweit möglich an die neue Realität angepasst. Dabei waren jedoch nicht beliebig grosse Anpassungen möglich, ohne den gesamten Planungsprozess neu starten zu müssen (Anpassungsmöglichkeiten nach Auflage gemäss STRG §13/§16 müssen eingehalten werden).
Die definitive Umsetzung der VVR auf der Vulkanstrasse zwischen Max-Högger-Strasse und Stadtgrenze hat Priorität 2 und ist momentan auf 2026/27 terminiert.
In Tempo-30-Zonen und auf Tempo-30-Strecken wird im Normalfall auf eine eigene Veloinfrastruktur verzichtet, wenn der MIV-Verkehr ein gewisses Mass (DTV < 2000) nicht überschreitet.
Zum Fortschritt der einzelnen Abschnitte siehe Link oben.