Mängelrüge: Bodenwelle anstatt Abrampung
dominique van byke , 28.8.2022
dominique van byke , 3.2.2023
Was als sanft abfallende Rampe (von der Mischzone aufs Fahrbahn-Niveau geplant war, ist nun als unerwartet ruppige Schwelle herausgekommen (im Foto leider kaum ersichtlich) – und ist damit deutlich unangenehmer zu befahren als die vormalige Absenkung näher bei der Ampel.
Falls die Bau-Unternehmung hier gepfuscht hat, sollte das Tiefbauamt auf Nachbesserung beharren. Falls nicht, handelt es sich wohl um eine unzulässige Abweichung von der Planauflage nach §16.
(Nota bene: Damit hat es nun zwischen Hardturm-/Förrlibuckstrasse und Escherwyss-Platz auf kurzer Strecke drei fahrfluss-behindernde Vertikalversätze.)
Erstellt am: 28.8.2022
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helvetiazh
29.8.2022
zh2000
30.8.2022
1. Hier wurde die vormalige Velo-Fussverkehr-Mischzone auf denkbar schlechte Art entflochten. Früher waren wir gegenüber den Autos mit einem Randstein geschützt, nun hat’s da nur noch 10cm gelbe Farbe.
2. Seit dem Umbau kann man hier nicht mehr legal stadtauswärts fahren. Manche machen’s trotzdem, auf dem Trottoir – eine Verschlimmbesserung also auch für die Fussgänger:innen.
3. Diese beiden Bedenken wurden im Mitwirkungsverfahren aufgeworfen, aber von der Stadt ignoriert; vgl. https://twitter.com/domdada/status/1562385276160409600
4. Die Ausführung ist ein Pfusch – siehe oben: der Abrampung geht eine ruppige Bodenwelle voraus.
5. Die Umsetzung des Bauprojekts widerspricht sowohl dem Bericht zu den Einwendungen, als auch der Planauflage nach §16, in denen eine ununterbrochene gelbe Linie versprochen wurde (mit Ausnahme der Grundstückszufahrt). Stand heute: gestrichelte Linie, vgl. https://twitter.com/domdada/status/1575059418483286016/
6. Platzmangel kann hier nicht als Entschuldigung für fehlende oder lausige Veloinfrastruktur herhalten, solange zur privaten Tiefgaragen-Einfahrt eine exklusive Abbiegespur besteht.