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Trottoirüberfahrt bremst regionale Veloroute

Planauflage Nidelbadstrasse und Kalchbühlstrasse: https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/taz/planauflagen/planauflage_info.html?id=8281

Auf der Hauptveloroute von Kilchberg nach Zürich ist geplant, beim Übergang Alter Kirchenweg in die Kalchbühlstrasse eine Trottoirüberfahrt zu bauen. Da der Alte Kirchenweg ein reiner Fuss- und Veloweg ist, hat das nur den Effekt, die Velos auszubremsen und ihnen den Vortritt gegenüber dem MIV auf der Kalchbühlstrasse zu nehmen.

Darüber hinaus werden in diesem Teil der Kalchbühlstrasse zwei Trottoirnasen den Strassenquerschnitt verengen. Das ist unnötig, da der wenige MIV-Verkehr hier ohnehin selten auch nur die erlaubten 30 km/h erreicht. Es könnte ihn aber weiter verlangsamen und damit auch den Veloverkehr weiter ausbremsen.

Erstellt am: 26.8.2022

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Art. 15 VRV
3 "Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren."

Ist halt so, dass der Radweg nicht vortrittsberechtigt ist.
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gero

29.8.2022

Danke für den Hinweis. Das hätte ich eigentlich wissen müssen.

Das Hauptproblem ist allerdings nicht die Vortrittsregelung (bei dem wenigen Autoverkehr hier) sondern die physische Behinderung, welche die Trottoirüberfahrt und die ebenso unnötigen Trottoirnasen darstellen.
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