VVR Baslerstrasse / Saumackerstrasse - Planauflage
Heute wurde die Planauflage gem Art13 für die Velovorzugsroute in der Baslerstrasse (Luggweg bis Saumacker) und der Saumackerstrasse publiziert.
Hier der Link dazu:
https://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/taz/planauflagen/planauflage_info.html?id=8081
Bin ich der einzige der davon masslos enttäuscht ist? Ich finde auch mit der Lupe keine Veloinfrastruktur, die einer VVR würdig wäre.
Auf der Baslerstrasse ist von der Luggwegstrasse her kommend für ein paar Meter ein Velostreifen eingezeichnet. Ansonsten besteht die Veloinfrastruktur, ich zitiere den erläuternden Bericht, aus "durch die Verengung der Fahrbahn auf 3 Meter ohne Überholmöglichkeit der Velos durch den
MIV sowie die Vortrittsbelastung der Fahrzeuge aus allen Seitenstrassen attraktiver". Also eine 3m breite MIV Spur ohne weitere Massnahmen = Velovorzugsroute?
In der Saumacker genau gleich, immerhin ist in die nördliche Richtung der MIV untersagt. Auch hier ein Zitat: "Die geplante Velovorzugsroute entlang der Saumackerstrasse wird in der für den MIV erlaubten
Fahrtrichtung im Mischverkehr mit einer Fahrbahnbreite von 3,05 m geführt". Also MIV Spur mit 3.05m Breite = VVR?
Das sind natürlich tolle Standards, dann ist ja eigentlich schon fast jede Strasse in der Stadt eine VVR, wenn es dazu nur eine 3.05m breite MIV Spur braucht ohne weiteren Velomassnahmen.
Für mich eine extrem vertane Chance (werde sicher eine Einwendung verfassen). Wo wenn nicht auf der Baslerstrasse, wo 2 extrem leistungsfähige MIV und ÖV Alternativen ein paar Meter parallel zur Verfügung stehen, kann denn eine VVR und ein attraktiver Strassenraum in Zürich noch geplant werden?
Ich habe noch ein Bild angefügt, wie ich mir die Baslerstrasse zum Beispiel wünschen würde in Zukunft. Irgendwas in die Richtung.
Wie seht ihr das?
Erstellt am: 10.6.2022
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olgaundfritz
28.6.2022
dominique van byke
4.7.2022
amateur
21.7.2023
Fussgängerstreifen in T30-Zonen sind ein Kapitel für sich. Lange hiess es, das sei gar nicht erlaubt. In letzter Zeit sehe ich aber immer mehr davon, und finde das sehr richtig.
Früher hiess wohl T30 = Quartierstrasse mit wenig Verkehr. Heute sind manche Quartierstrassen zu Schleichwegen mit erheblichem Verkehrsaufkommen geworden. Und vice versa wurde T30 auf klassischen Sub-Durchgangsstrassen wie der Steinstrasse oder (künftig) der Ämtlerstrasse ermöglicht.
Inseln hingegen sind für die Velos eine ganz schlechte Sache. Wenn eine solche in einer T30-Zone nötig ist, läuft was schief.
olgaundfritz
21.6.2022
zh2000
16.6.2022
kiwicyclist
15.6.2022
sicher velofahren in zürich
15.6.2022
Hätten die Strassen keinen Durchgangsverkehr, sondern ein Fahrverbot für Autos (ausgenommen Anwohner, Zulieferer,etc) wäre es kein Problem. Aber so...
sicher velofahren in zürich
15.6.2022
Allerdings ist es auch nicht erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Planungen dafür noch teilweise aus dem Jahr 2011 zu stammen. Siehe Foto.
Anscheinend hat das Tiefbauamt immer noch nicht verstanden was der Sinn der Velovorzugsrouten ist: Sicheres Velofahren von 8-80 OHNE Durchgangsverkehr.
helvetiazh
10.6.2022
kiwicyclist
10.6.2022
Aus meiner Sicht bleibt die Baslerstrasse so äusserst attraktiv (fürs Auto) um von Westen auf die Europabrücke zu fahren. Auf der Hohlstrasse geht das nicht und warum soll ich die Badener benützen, mit all den Fussgängerstreifen, wenn ich auf der Basler ungehindert, ohne zu stoppen und wunderbar direkt auf die Brücke komme?
brummbaer
10.6.2022
Klar gibt es Verbesserungspotenzial und für das kann man die Einwendungen benützen.
kiwicyclist
10.6.2022
Ich bin einverstanden, dass der ÖV nicht leiden darf. Im Perimeter fährt eigentlich nur der 35er Quartierbus durch die Saumackerstrasse. Ein Fahrverbot mit Ausnahme "Anwohnende, Gewerbe und VBZ" wäre ja kein Problem.
Den 89er und 83er, die (83er notabene nur in eine Richtung) durch die Baslerstrasse fahren könnte man ja auch via Hohlstrasse-Luggwegstrasse führen. Dann wäre die Haltestelle bei der Eisenbahnerstrasse halt einen Block gegen Osten verlegt, gemäss google ca 30m, das ist nun wirklich keine Katastrophe.
Oder eben, Fahrverbot mit den Ausnahmen ÖV, Anwohnende und Gewerbe.