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Velostreifen zwingt (fast) zu Kollision mit parkiertem Auto

Dieser Spot wurde in der Zwischenzeit verbessert.

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Wenn hier, wie auf dem Bild gezeigt, ein Tram durchfährt, gerät man mit dem Velo regelmässig in die Klemme zwischen parkierten und überholenden Autos. Man muss den Velostreifen sehr früh verlassen und nach links ausweichen, damit man ungefährdet am Parkplatz vorbei kommt.

Erstellt am: 30.9.2018

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haku

20.10.2019

Ein Paradebeispiel. Leider ist das kein Einzelfall. Diesen Fall sehe ich überall. ...
Bitte beheben !
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nico

13.9.2019

Eine spur, die geradewegs und ohne Vorwarnung in ein Hindernis führt, würde bei Autofahrern gezwungener massen zu regelmässigen Unfällen führen. Für Fahrräder ist das aber ganz ok. Ich hab so ein geparktes Auto nachts im Regen schon fast übersehen..
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markus

12.11.2018

Bin heute mit dem Auto und mit dem Velo da vorbei gefahren. Wenn man den Radstreifen wegen sinnlosen Gesetzen nicht sinnvoll hinmalen darf, dann ist man besser ehrlich und lässt ihn ganz weg. Die Velofahrer ins Abseits zu drängen ist viel gefährlicher, als die Situation offiziell "ungeklärt" zu lassen.
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markus

30.9.2018

Die aktuelle Markierung ist gefährlich, weil Sie die schwächsten Verkehrsteilnehmer unnötig benachteiligt. Es ist nicht sinnvoll, Radfahrer dazu zu zwingen, per Handzeichen den für sie notwendigen Platz zum passieren der parkierten Autos einzufordern.

Es wäre sinnvoll, den Radstreifen (unterbrochene gelbe Linie) 5-10 m vor den Parkplätzen nach links in die Fahrbahn hineinzuziehen. Die Spuren auf dem Asphalt weisen darauf hin, dass das bereits einmal angedacht, aber dann dummerweise nicht richtig umgesetzt wurde.

Für Führer von Motorfahrzeugen muss klar sein, dass sie sich nicht neben dem Radstreifen vorbeimogeln sollen (und dabei ev. sogar auf die Tram-Fahrbahn geraten). Deshalb muss der Radstreifen so weit in die Fahrbahn hineingezogen werden, dass weniger als 2 m Restbreite neben dem Radstreifen verbleibt. Der Radsteifen sollte vor Beginn der Parkplätze enden, damit für alle klar ist, dass in der Engstelle kooperatives Verhalten gefordert ist. Aber bei der Zufahrt zur Engstelle dürfen Radfahrer nicht so krass benachteiligt werden.
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Pro Velo Kanton Zürich

Verifiziert

3.10.2018

Das stimmt natürlich alles, Markus. Nur: Ein Radstreifen darf nicht markiert werden, wenn dadurch die Fahrspur zu schmal wird. Sonst könnte man das auch da machen, wo Radstreifen wegen Fussgängerschutzinseln unterbrochen werden, z.B. in der Badener- oder der Mutschellenstrasse.
Die Schweizer Gesetzgebung hinkt bezüglich Veloverkehr dem Ausland leider noch drei, vier Jahrzehnte hinterher.
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