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Verarschung Velovorzugsroute. 16 Punkte, damit alle von 8-80 endlich gefahrlos fahren können.

In 6 Monaten hat die Stadt Zürich 1 von 17 Schwachstellen der Velovorzugsroute Baslerstrasse verbessert: Vielen Dank für die Schwellen an der Kreuzung Bullinger-/Herdernstrasse.

Wenn es allerdings in diesem Tempo weitergeht, wird die Velovorzugsroute erst zu Weihnachten 2033 (Zweitausendunddreiundreissig) für alle von 8-80 gefahrlos befahrbar sein.



Folgende Schwachstellen bestehen nach wie vor.
Von Ost nach West

1 Autos parkieren auf Velovorzugsroute.
Bitte Parkieren unterbinden
https://www.bikeable.ch/spots/7069


2 Engstelle mit viel Durchgangsverkehr
Bitte den Durchgangsverkehr unterbinden oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/6524
https://www.bikeable.ch/spots/9578


3 Bullingerplatz mit zu viel Durchgangsverkehr
Bitte Durchgangsverkehr unterbinden mit Modalsperren am Bullingerplatz. Mit farbigen Punkten auf der Strasse funktioniert das nicht.
https://www.bikeable.ch/spots/7041


4 Kreuzung Bullingerstrasse/Hardstrasse: Velos im Autostau vor der Ampel wegen Parkplätzen. Das Problem ist bekannt seit 2017, aber das einzige was sich mit der VVR geändert hat, sind die grünen Striche.
Bitte Parkplätze am rechten Strassenrand aufheben.
https://www.bikeable.ch/spots/1318


5 Kreuzung Bullingerstrasse/Hardstrasse: Autos fahren häufig unerlaubterweise geradeaus über die Kreuzung.
Bitte mit Blitzer unterbinden. Es steht bereits einer dort in der Ecke. Man müsste ihn bloss umrüsten.
https://www.bikeable.ch/spots/8319


6 Massiv viel Durchgangsverkehr von der VVR auf die Hardbrücke mit täglichem Autostau.
Bitte den Durchgangsverkehr unterbinden oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/6731


7 FIXED: Gefährliche Kreuzung. Immerhin wurde der Spot mittlerweile mit Schwellen verbessert. Wir zählen den jetzt grosszügigerweise als fixed, auch wenn der Druchgangsverkehr da später noch verschwinden muss.
https://www.bikeable.ch/spots/8167


8 Carparkplatz auf VVR
Bitte bei Veranstaltungen in Zukunft die Cars auf den MIV Spuren an der Badenerstrasse parkieren.
https://www.bikeable.ch/spots/7146


9 Eingeklemmt zwischen viel Durchgangsverkehr und Parkplätzen.
Im Jahr 2021 war es für dich Stadt klar, dass man die Garagenzufahrt in den Letzipark auf die Baslerstrasse schliessen muss (siehe Kommentare). Unter Simone Brander scheint dies nicht mehr möglich zu sein.
Bitte Garageneinfahrt schliessen oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/3988


10 Velostreifen zugeparkt auf Velovorzugsroute
Bitte verlegt endlich den Velostreifen hinter die Parkplätze.
https://www.bikeable.ch/spots/7471


11 Massiv viel Durchgangsverkehr auf der Velovorzugsroute wegen Garageneinfahrt Letzipark.
Bitte Garageneinfahrt auf der Baslerstrasse schliessen. Es gibt für Autos eine Zufahrt über die Hohlstrasse.
https://www.bikeable.ch/spots/6424


12 Unterbruch Velostreifen auf einer VVR, trotz viel MIV Verkehr.
Bitte Garageneinfahrt Letzipark schliessen oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/9634


13 Gefährliche Kreuzung mit Signalanlage geregelt.
Auf einer Velovorzugsroute darf es keinen Durchgangsverkehr geben. Kein Durchgangsverkehr ->Es braucht keine Lichtsignalanlage.
Bitte Lichtsignalanlage abbauen und Vortritt Baslerstrasse klar signalisieren.
https://www.bikeable.ch/spots/9635


14 Massiv viel Durchgangsverkehr von der Europabrücke direkt in die Velovorzugsroute.
Bitte den Durchgangsverkehr unterbinden oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/6475


15 Massiv viel Durchgangsverkehr direkt aus der Velovorzugsroute auf die Europabrücke mit täglichem Autostau.
Bitte den Durchgangsverkehr unterbinden oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/9231


16 Die Baupläne für den ersten Teil einer VVR, der neu gebaut wird: Der Durchgangsverkehr bleibt erhalten. Jegliche Veloinfrastruktur wird abgeschafft. Stattdessen wird man in Zukunft von Autos gejagt werden.
Bitte den Durchgangsverkehr unterbinden oder eine abgetrennte Veloinfrastruktur bauen.
https://www.bikeable.ch/spots/7606


17 Im Bauplan für den ersten Teil einer VVR, der neu gebaut wird, wird ein Teil der realisierten Velovorzugsroute wieder rückgängig gemacht und das Quarierzentrum Alstetten abgehängt von der Veloinfrastruktur.
Bitte VVR auf der Baslerstrasse zwischen Altstetterstrase und Saumackerstrasse nicht abbauen.
https://www.bikeable.ch/spots/9636

Erstellt am: 8.12.2024

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zweiracabrio

14.12.2024

Danke fürs Nachhaken...
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karpfe

10.12.2024

Drittes Bild: immer wieder Laster mitten auf der Velovorzugsroute beim Ausladen von Ware für das Einkaufszentrum Letzipark. Da gibt es doch hinter dem Zentrum einen Warenumschlagplatz, meine ich?
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samuvelo

10.12.2024

Habe ich auch schon bei der Kreis-Polizei gemeldet. Bitte unbedingt Kontakt mit Letzipark suchen. Die sollen sich da den neuen Gegebenheiten etwas anpassen finde ich. Ja. Früher lag das vielleicht drin. Aber Zeiten und Strassentypen ändern sich. Und wenn man schon eine direkte Zufahrt via übergeordnetes Netz (notabene T50 statt 30, was ihnen ja entgegenkommt) hat, muss man mit Schwerverkehr nicht ins Quartier (sehr wichtiger Schulweg für immer mehr kids mit der aktuelle Entwicklung - und ja… VVR natürlich)
Bearbeitet: 10.12.2024, 10:00:50
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brummbaer

10.12.2024

Da wären wir wieder beim fehlenden Konzept für die Anlieferung des Gewerbes. Dessen Umsetzung und auch der Kontrollen das sowas auch eingehalten wird.
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samuvelo

8.12.2024

Liebe Stadt.
Im kommunalen Richtplan habt ihr die übergeordneten Zielsetzungen (Der Strassenverkehr innerhalb der Stadt wird auf dem überkommunalen Netz kanalisiert. Der ortsfremde Verkehr wird von den Quartieren ferngehalten) fürs kommunale Netz weiter spezifiziert (Der übergeordnete quartierfremde Durchgangsverkehr ist zum Schutz der Wohnquartiere möglichst von den kommunalen Strassen fernzuhalten und konsequent auf dem übergeordneten Strassennetz abzuwickeln). (Bild 2 von mir angehängt)

Die Umsetzung der VVR entspricht meines Erachtens (und ich glaube ich bin da nicht alleine) nicht den Zielen des kommunalen Richtplans. Für den Durchgangsverkehr gibt es parallel gleich zwei Achsen. Es hat also wirklich genug alternative Routen für den quartierfremden Verkehr. Dieser braucht nicht auch noch die VVR als DRITTE Route.

Ich bitte euch um eine richtplan-konforme Umsetzung. Dieser ist für die Behörden verbindlich. Die Durchfahrt muss unterbunden werden (Abbiegebeziehungen ändern/abschaffen, Einfahrten verunmöglichen etc.)
Bearbeitet: 08.12.2024, 19:47:18
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brummbaer

9.12.2024

Leider ist der Richtplan nicht so verbindlich, wie wir es gerne hätten. Er kann jederzeit wieder geändert werden, oder dinge hinzugefügt oder rausgestrichen werden. (mit entpsprechendem Parlamentsbeschluss).
So war Jahrelang die Autobahn vom Anschluss Milchbucktunnel zum Sihlhölzli im Kantonalen Richtplan drin und wurde erst letztes Jahr gestrichen.
Auf einen Eintrag im Richtplan muss immer erst ein entsprechende Planung kommen. (mit Einspruch möglichkicheit etc. ) So einfach wie wir es gerne hätten ist es leider nicht.
Aber die Stadt macht es sich leider auch ein wenig zu einfach. Hier wäre mit gescheiten Baulichen Massnahmen viel mehr möglich.
Sie Planen lieber alle VVRs um dann zu sagen sie wären umgesetzt, etwas Grüne Farbe etwas weisse Farbe und gut ist. In anderen Städten arbeiten sie mit Modalfiltern, die auch vom ÖV befahren werden können. In Zürich Fehlanzeige.
In den Niederlanden gibt es auf den Fietsenstraats auch Autos, aber bedeutend weniger und bedeutend langsamer. Und die sind alle gut zu erkennen, am Roten Asphalt und den grossen Velologos auf der Strasse.
4
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samuvelo

9.12.2024

Ja, er kann abgeändert werden. Der aktuelle festgesetzte Richtplan ist aber für die Behörden verbindlich (§ 19 PBG). So sind meines Erachtens auch die aktuell festgesetzten Ziele oder die Strassenhierarchien und die damit verknüpften Funktionen für die Verkehrsmittel für die Planung verbindlich und entsprechend dem durch das Volk bewilligten Richtplan umzusetzen - solange, wie du schreibst, keine entsprechenden Änderungen am RP vollzogen werden. Oder sehe ich das falsch?
Bearbeitet: 09.12.2024, 12:08:01
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brummbaer

10.12.2024

Das ist richtig solange an dem RP nichts geändert wurde, kann bzw. muss gemäss diesem geplant werden.
Nur ein Richtplan gibt keinen verbindlichen Zeitrahmen zur Umsetzung vor (siehe Autobahnteilstück Milchbuck - Sihlhölzli) und auch keine vorgabe, wie etwas umgesetzt wird. Eine VVR kann theoretisch nur eine Markierung auf der Strasse sein.
Für die entsprechende Umsetzung braucht es Verordnungen (wie die Gemeindeortnung die besagt wie eine VVR auszusehen hat)
Ein weiteres Problem ist, das es noch übergordnete RP gibt (Kanton und Bund) und auch übergordnete Verordnungen (Anti Stau Artikel etc.) die zum Beispiel verbesserungen im übergeordneten Strassenenetz verhindern oder erschweren.

Es ist leider nicht so einfach wie wir es gerne hätten und wie es auch die Stadt gerne hätte.

Nur! und das ist mein Vorwurf, dort wo sie selber bestimmen könnte, tut sie es zu wenig, zu wenig Konsequent und viel zu langsam.
Was ich mir wünschen würde ist. 1. Umsetzen was man Umsetzen kann
2. Konkrete Zeitangben wann, was Umgesetzt wird.
3. sofort Massnahmen die die Sicherheit erhöhen schon vor einem Definitven Projekt umsetzen. Auch wenn es im ersten Schritt nur ein Kompromiss ist.
4. gute Projekte nicht vom Gemeindrat noch überladen werden, die eine Umsetzung nur verzögern, siehe Masterplan Central HB. Hier gab es schon ein Projekt, nicht perfekt aber immerhin verbessrungen. Aber Nein es muss das Projekt gestoppt werden und der grosse Wurf geplant werden. Das neue Projekt sieht ja schon sehr gut aus. Nur bis wann wird es Umgesetzt?
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samuvelo

10.12.2024

Bin total bei dir: einfach ist es nicht und der Art. 104 stellt eine Herausforderung dar. Aber...

- Für aktuelle Planungen sind die aktuellen Zielen/Strategien und Festsetzungen des kPR verbindlich. Für die Planung und Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen für die VVR sind somit also die Inhalte des aktuell gültigen kRP verbindlich. Wie sie VVR gestaltet wird ist zwar nicht Sache der Richtplanung, ja, aber dass auf einer nichtklassierten Kommunalstrasse (wie er Basler-Bullingerstrasse) kein Durchgangsverkehr verkehren darf, ist m.E. ziemlich klar im kRP formuliert und müsste umgesetzt werden.

- Es gibt auch übergeordnete Ziele und Instrumente, die nicht nur Herausforderungen darstellen, sondern unterstützend wirken können (Verlagerungsziele des KRP - auch diese sind verbindlich) und zur Argumentation für eine konsequente Umsetzung herangezogen werden.

Deshalb erwarte ich, dass wenigstens auf dem höchsten Netzelement für den Veloverkehr auch die Inhalte des kRP für den Veloverkehr umgesetzt werden. Insbesondere, wenn die Stadt ihre im kRP gesetzten (Verlagerung-)Ziele - oder besser formuliert, wenn wir unsere uns selbst gesetzten Ziele (denn wir haben darüber abgestimmt die Ziele bestätigt) - erreichen wollen.
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