Neue Velobrücke über Mellingerstrasse mit Velo-Fahrverbot belegt!!
5.12.2024 - seit fast zwei Wochen liegt in Baden kein Schnee mehr, die Temperaturen sind weit über Null Grad: Aber die Veloverbindung wird einfach mal mit Winter-Fahrverbot belegt. Die Velofahrer werden in die Illegalität gedrängt.
Siehe auch Eisenbahnbrücke, entlang Weihern, Mättelipark. Überall Fahrverbote für Velos.
Offizielle Antwort der Stadt Baden: Nur die Velostreifen entlang der grossen Strassen werden schwarz geräumt. Das sind die unsichersten Strecken für Velofahrende => neben den Autos und Lastwagen fahren. Hingegen jene Verbindungen, die für Velofahrende am sichersten wären (weil abseits des Auto- und Lastwagenverkehrs) werden mit Fahrverbot belegt. Einfach nur Velo-weltfremd.
Gibt es denn in Politik und Verwaltung der Stadt Baden niemand, der oder die merkt, dass es so nicht geht?
So eine billige (Nicht-)Lösung müssen die Velofahrenden im 2024 nicht mehr akzeptieren!
Erstellt am: 6.12.2024
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Organisationen
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Stadt Baden
19.12.2024
Pro Velo Aargau
9.12.2024
Wer es genau wissen möchte, findet hier ausführliche Hinweise zu den Pflichten der Strasseneigentümer und der Strassenbenutzer sowie die relevanten Bundesgerichtsentscheide: https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/winterdienst-strassen-rechtliche-vorgaben
Diese Signalkombination scheint jedoch eine Badener Kreation zu sein, welche mich ans Ausland erinnert (Tempolimit bei Nässe).
Die Interpretation dieses Schilderwaldes ist alles andere als eindeutig, da diese Kombination in der Signalisationsverordnung SSV nicht vorgesehen ist.
Die beiden Artikel 64 "Allgemein verwendbare Zusatztafeln" und insbesondere 65 "Zusatztafeln zu bestimmten Signalen" beschreiben ausführlich, wie der Geltungsbereich von Signalen mit einer Zusatztafel konkretisiert werden kann. Bei Verbotsschilder sind Beschränkungen und Ausnahmen für Fahrzeitkategorien und Zeiten aufgeführt.
Der Artikel 65 umfasst 16 Absätze, wobei der 4 Absatz die Zusatztafel 5.13 "Vereiste Fahrbahn" wie folgt regelt:
4 Die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) warnt den Führer vor Schneeglätte oder vereister Fahrbahn. Sie wird namentlich dem Signal «Schleudergefahr» (1.05) beigefügt und entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Schneeglätte oder Eisbildung zu rechnen ist.
Diese Zusatztafel 5.13 wird nur in diesen beiden Zusammenhänge erwähnt:
Art. 5 Schleudergefahr
1 Das Signal «Schleudergefahr» (1.05) warnt vor übermässig glattem Belag der Fahrbahn, vor Spurrillen oder vor Strassenstrecken, die in besonderem Masse der Vereisung ausgesetzt sind.
2 Steht das Signal «Schleudergefahr» zur Warnung vor Glatteis oder Schneeglätte, wird die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) beigefügt. Signal und Zusatztafel werden entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Eisbildung oder Schneeglätte zu rechnen ist.
Art. 58 Anzeige des Strassenzustandes
1-3 ... Signal «Strassenzustand» (4.75) und Vororientierung über den Strassenzustand» (4.76) ...
4 Auf den Signalen bedeuten:
a. rotes Feld: Strasse geschlossen;
b. grünes Feld: Strasse offen;
c. weisses Feld mit dem Symbol des Signals «Schneeketten obligatorisch» (2.48): Schneeketten aus Metall oder ähnliche vom ASTRA bewilligte Vorrichtungen aus anderem Material vorgeschrieben (Art. 29);
d. weisses Feld mit den Symbolen des Signals «Schleudergefahr» (1.05) und der Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13): Schneeglätte oder vereiste Fahrbahn.
Fazit: Diese Schilderkombination entspricht nicht dem SSV und wird von der Allgemeinheit kaum verstanden.
Sie müssen zwingend abgedeckt oder entfernt werden, wenn die Fahrbahn nicht vereist ist!
pescatore
11.12.2024
Pro Velo Aargau
11.12.2024
Das Symbol "Andere Gefahren" (1.30) und die Zusatztafeln «Vereiste Fahrbahn» (5.13) hingegen beziehen sich definitiv auf das Velo-Verbot (2.05).
Da die Zusatztafeln «Vereiste Fahrbahn» (5.13) aber nur über den Strassenzustand informiert (und entsprechend abgedeckt oder entfernt werden muss, sobald dies nicht mehr zutrifft), gibt es gemäss SSV für diese Schilderkombination nur folgende Interpretation: Jetzt ist die Fahrbahn vereist und daher besteht jetzt ein Velofahrverbot.
Dass die Stadt Baden, dies nicht so auffasst, ist offensichtlich, macht es aber nicht besser!
Ich zumindest würde selbst bei Schneematch bei einer Busse Einspruch einlegen und wäre auf die Beurteilung durch den Richter gespannt.
So oder so, diese kuriose Badener Erfindung macht keinen Sinn, ist unnötig(*), nicht gemäss SSV und würde schweizweit zu einem immensen Schilderwald führen.
*) Auch Velofahrende müssen sich als SVG (Strassenverkehrsgesetz) halten:
Art. 31, Beherrschen des Fahrzeuges
1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.
Art. 32, Geschwindigkeit
1 Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen—, Verkehrs- und Sichtverhältnissen. ...
haku
7.12.2024
https://www.instagram.com/reel/DDMR-NMNlHY/?utm_source=ig_web_copy_link
lezurex
6.12.2024
Wozu, erscheint mir auch ziemlich fremd. Es werden ja auch nicht etliche Brücken für den Autoverkehr gesperrt, nur weil bisschen Schnee liegt. Wir habens ja noch nicht mal zu einem Sommerreifenverbot geschafft.
Ganz wichtig scheint hier aber auch zu sein, dass dein Velo ja nicht mehr als 5 Tonnen wiegt ;D