RABR Kanonengasse/Lagerstrasse
herrriklin , 30.11.2024
hajdeni , 2.12.2024
Es heisst, man solle Standorte mit fehlendem RABR einzeln melden? Mache ich doch gerne. Le voilà !
Erstellt am: 30.11.2024
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herrriklin
3.12.2024
Ja, aber es braucht auch einen Velostreifen. Es braucht schliesslich auch keine Autoparkplätze in der Lagerstrasse entlang der Velowege, und trotzdem sind sie da...
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Stadt Zürich
2.12.2024
Leider sind hier die Kriterien für ein RABR nicht erfüllt.
U.a. sind das:
- Radstreifen in der zuführenden Achse
- oder eine mindestens 3,5 m breite separate Rechtsabbiegespur
In Zürich sind wir bezüglich der Rechtsabbiegespur etwas grosszügiger und signalisieren RABR bereits ab 3,2 m. Die Rechtsabbiegespur von der Kanonengasse in die Lagerstrasse ist jedoch nur 2,8 m breit, weshalb ein RABR nicht möglich ist.
U.a. sind das:
- Radstreifen in der zuführenden Achse
- oder eine mindestens 3,5 m breite separate Rechtsabbiegespur
In Zürich sind wir bezüglich der Rechtsabbiegespur etwas grosszügiger und signalisieren RABR bereits ab 3,2 m. Die Rechtsabbiegespur von der Kanonengasse in die Lagerstrasse ist jedoch nur 2,8 m breit, weshalb ein RABR nicht möglich ist.
Bearbeitet: 02.12.2024, 10:13:51
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hajdeni
2.12.2024
Warum hat es in diesem Abschnitt der Kanonengasse Platz für eine breite Sperrfläche zwischen den Fahrbahnen, aber nicht für einen zuführenden Velostreifen?
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simulant
2.12.2024
@hajdeni : Weil das ein typischer, auf Jahre hinaus festzementierter Züri-Murks ist. Die Langstrasse sollte velofreundlich werden (was sie auch nur bedingt ist, wie oft komme ich dort an den stehenden Autöli nicht vorbei) drum hat die Stadt dem Kanton angeboten, die Kanonengasse zur Autobahn auszubauen - ohne den Veloverkehr (den es ja hier zwangsläufig auch gibt) zu berücksichtigen. Obwohl Platz dafür gewesen wäre.
Und jetzt? Ist halt so. Auf Jahre hinaus verbockt.
Und jetzt? Ist halt so. Auf Jahre hinaus verbockt.
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hajdeni
2.12.2024
@simulant: Dieser Teil der Kanonengasse war nicht im Perimeter der Massnahmen verkehrsarme Langstrasse. Das wurde also bei anderer Gelegenheit verbockt ;) Dennoch würde ich gerne hören, was die Stadt Zürich dazu meint.
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Stadt Zürich
3.12.2024
@hajdeni: Weil dieser Platz für nichts anderes gebraucht werden kann. Die Spuraufteilung respektive die Breite der Spuren wird durch die beiden Inseln bestimmt, nicht durch die Strecke dazwischen. Oder anders ausgedrückt: Auch wenn man die Linksabbiegespur nach links gedrückt hätte, müsste sie vor dem Knoten wieder einschwenken und deshalb würde ein allfälliger Radstreifen sowieso 20 oder 30 Meter vor dem Knoten aufhören.
Die zwei Spuren braucht es wohl aus Kapazitätsgründen.
Die zwei Spuren braucht es wohl aus Kapazitätsgründen.
Bearbeitet: 03.12.2024, 07:49:58
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Es ist ja schön, dass es die RABR überhaupt bis ins Strassenverkehrsgesetz geschafft haben. Aber bei der Definition der Kriterien hat man es meines Erachtens recht verbockt. Denkbar und in der Realität durchwegs Tatsache ist die Situation, dass der Velofahrer alleine in der Kanonengasse fährt oder zumindest als vorderstes Fahrzeug zur Kreuzung kommt. In diesem Fall bräuchte es keinen separaten Zubringerstreifen und trotzdem könnte man den RABR sicher benutzen. So wie es jetzt ist quetscht sich schätzungsweise jeder 4. im Kamikazestil an den Autos vorbei und jeder 2. fährt danach bei rot über die Kreuzung.
Und generell zur Situation dort: Solange die Langstrasse keine wirkliche Alternative ist (stehe dort dauernd im Stau und muss Glasscherben ausweichen) wird die Kanonengasse auch weiterhin von Velofahrern benutzt. Folglich brauchts dort auch eine richtige Veloinfrastruktur.