Absatz bei Rückführung auf Hauptstrasse

Hier wurde in diesem Sommer die Strasse umgebaut. Neu gibt es in Richtung Fällanden fahrend die Möglichkeit vom gemeinsamen Fuss- und Radweg auf die Hauptstrasse zu gelangen, um danach bei der Kreuzung links in die Buenstrasse einzubiegen.

Leider wurde bei der Rückführung ein Absatz eingebaut, welcher ziemlich fies ist. Die Hauptstrasse hat Tempo 50. Vor dem einfädeln muss man also bei mindestens Tempo 20 (sonst wird das einfädeln schwierig) zurückschauen, ob ein Auto kommt. Dabei am besten noch die Hand nach links raushalten, um zu zeigen, dass das Auto nun nicht mehr die ganze Spurbreite nutzen kann. Und dann taucht plötzlich diese Schwelle auf...
Bitte baut doch diese Schwelle wieder aus. Wenn es unbedingt eine Schwelle mit Steinen sein soll, dann mehrere hintereinander, um einen flachen Winkel zu erreichen.

Fazit: Beim nächsten Mal bleibe ich (verbotenerweise?) nach dem Kreisel auf der Hauptstrasse statt auf den Fuss- und Veloweg zu wechseln und fahre in der Mitte der Spur die 50 Meter bis zur Kreuzung.

Deutlich besser ist nun, dass man dank der "Mittelinsel" beim Abbiegen auf der Kreuzung nicht mehr komplett offen zum Abschuss von hinten freigegeben ist.

Dennoch, finde ich, ist der Umbau nicht gelungen. Es hat relativ viel Platz für eine richtig gute Lösung. Und trotzdem gibt es nach dem Umbau immer noch ein Linksabbiegemanöver. Linksabbiegemanöver sind für Ungeübte tückisch. Sehr bedauerlich.
Ich würde Ungeübten empfehlen, die beiden Fussgängerstreifen zu nutzen und dazwischen (verbotenerweise) 10 Meter auf dem Trottoir zu fahren.

ps. Mit dem Velo über den Fussgängerstreifen selbst zu fahren, ist nicht verboten. Man hat einfach keinen Vortritt.

Erstellt am: 12.9.2024

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13.9.2024

Bearbeitet: 13.09.2024, 14:31:54
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13.9.2024

Der Absatz der erstellt wurde, entspricht den Vorgaben und benötigt diese Ausgestaltung um das Behindertengleichstellungsgesetz einzuhalten (Personen mit Sehbeeinträchtigung davon abzuhalten auf die Strasse zu laufen).
Für die Anpassung am Knoten wurden verschiedene Varianten geprüft. Vortrittslösungen für den Veloverkehr über eine Kantonsstrasse sind aktuell noch nicht mehrheitsfähig und Lösungen beim Fussgängestreifen führen dazu, dass ein kompliziertes Einfädeln in der Buenstrasse nötig ist. Daher wurde diese Lösung als Bestvariante umgesetzt. Im Rahmen eines laufenden Projektes am angrenzenden Nüsslikreisel werden wir das Thema aber nochmals beim Kanton (es handelt sich hier um eine Kantonsstrasse) einbringen und vorallem auch prüfen, ob mit Markierungen die gewollte Führung besser Sichtbar gemacht und die Übersichtlichkeit verbessert werden kann.
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reflektier

13.9.2024

Vielen Dank für die Antwort.

Sehbeeinträchtige Personen sollen natürlich nicht in Gefahr kommen. Aber es gibt ja offenbar noch andere Lösungen, die mit den Normen vereinbar sind. Eben, wenn man mehrere Pflastersteine hintereinander anbringt, sodass das Gefälle eines einzelnen Steins minimal wird. So entsteht dann auch kein hoher Absatz und kein Schlag. Oder den ertastbaren Pflasterstein ebenerdig einbauen, entweder vor oder nach dem Gefälle der Rückführung.

Beispiele:

Bild 3: In Dübendorf an der Kreuzung Zürichstrasse/Höglerstrasse in Fahrtrichtung Stettbach (Koordinaten 47.39611213957571, 8.608825623787713)

Bild 4: In Effretikon an der Bietenholzstrasse nach dem Kreisel in Richtung Bietenholz/Kindhausen (Koordinaten 47.422405792140374, 8.685308684066662). Das scheint noch nicht Jahrzehnte alt zu sein, ich kenne das Baujahr aber nicht.

Ohne Bild: In Freudwil (Gemeinde Uster) beim Neubau des Radwegs im Jahr 2021/2022 wurde die Rückführung ebenfalls sanft gestaltet. (im Satellitenbild auf Google Maps erkennbar, Koordinaten 47.37437149780074, 8.73151438761172)

Bild 5: Ebenerdiger Pflasterstein in Uster an der Oberlandstrasse (Koordinaten 47.352593854651865, 8.71868413435051)

(Die Breite der Rückführungen in den Beispielen ist übrigens teilweise zu eng. Ein Veloanhänger respektive Lastenvelo mit 3 Rädern muss mit spatzig durchpassen. Man muss ja mit ein bisschen Tempo kommen können, um in den Tempo50-Verkehr einzufädeln...)
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Gerne leiten wir die Beispiele mit dem Hinweis auf die bessere Veloverträglichkeit so dem zuständigen Amt beim Kanton weiter.
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