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Sehr steile Rampe

Vom Meierhofplatz kommend, Richtung Frankental, ist die Rampe, die von der Mischzone auf die Velospur führt, extrem steil und dafür gefährlich. Könnten Sie sich diese bitte einmal anschauen und prüfen, ob sie abgemildert werden kann?
War kein Spass heute mit meinem Gravel :/

(das geparkte Lieferwagen auf Google Maps ist nur ein zufälliger Bonus...)

Erstellt am: 31.8.2024

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Organisationen

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Stadt Zürich

Verifiziert

3.9.2024

Die Vorgaben setzt das Behindertengleichstellungsgesetz.
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pinkisdead

3.9.2024

Ich respektiere das voll. Diese Rampe ist aber viel steiler und unangenehmer als andere ähnliche in der Stadt. Bitte bei Gelegenheit überprüfen.
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velo_parkt_mit_gleisanschluss

4.9.2024

Bei jeder Abzweigung werden seit 2015 velofeindliche Randsteine verbaut. Gundlage hat u.a. Pestalozzi & Stähelin in Basel im Jahre 2013 erarbeitet. Darbei ist Blindenführung durch einen Farbauftrag längs, sogenannt Taktil-visuelle Markierung, nicht als Alternative zu den Randsteinen dargelegt, sondern nur als Ergänzung. Bei Abzweigungen mit höherem Veloverkehrsaufkommen werden darum die Randsteine nicht weggelassen, sondern abgeschliffen. Inzwischen hat der Velodurchsatz besonders auf urbanem Raum zugenommen, die Grundlage ist zu überarbeiten.

Bei Abzweigungen der Zukunft sollte auf die gefährlichen Randsteine ganz verzichtet werden, denn schon der Velostreifen zwingt Auto und LKW zur achtsamen Trottoirüberfahrt. Für rechtsabbiegende LKWs ist zudem mit Farbe besser auf Veloaufkommen aufmerksam gemacht. Die velofreundliche Strassenplanung ist in Auftrag des ASTRA in einer Metron-Studie 'Entflechtung der Veloführung in Kreuzungen' vom 22.2.2022 skizziert worden.

Zu oben erwähnten taktil-visuellen Markierung gemäss SN 640 852. Sie ist als eine reliefartige und kontrastreiche Markierung vorgesehen und wird auf dem Gehwegbereich in weisser Farbe aufgebracht. Bei Trottoirüberfahrten ist das Leitliniensystem bestehend aus zwei Aufmerksamkeitsfeldern und Leitlinien zu wählen. "In begründeten Fällen kann in Absprache mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen (in der Stadt Zürich mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich) auf die Markierung verzichtet werden." Die taktil-visuelle Markierung kommt also grundsätzlich IMMER zum Einssatz. Auf velofeindlichen Randsteine kann verzichtet werden.

Dazu hält das Tiefbauamt der Stadt Zürich schon 2013 fest: "Trottoirüberfahrten sind als Bauwerke zu planen, zu projektieren und auszuführen. Bei der Beurteilung und Anordnung einer Trottoirüberfahrt sind die projektbezogenen, betrieblichen sowie anlage- und um- feldbedingten Einflüsse zu berücksichtigen. Wenn eine Trottoirüberfahrt nach Einschätzung der Planen- den zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit führen würde, sind alternative Lösungen sorgfältig auszuarbeiten (z. B. Fussgängerstreifen, Belagskissen, Einengung, Mittelinsel).
Die in diesem Kapitel konzipierten Standards bilden eine Grundlage für den Ausbau zukünftiger Trottoir- überfahrten. Es muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden, wie eine Trottoirüberfahrt den örtlichen Gegebenheiten entsprechend am sinnvollsten ausgestaltet werden soll."

Bei Strassensanierungen ist dem Veloverkehr ein grösseren Stellenwert beizumessen, als dies die Baufirmen und Strassenreinigung annehmen, scheinen mit der Ambivalenz, Schutz der Fussgänger durch komformtmildernde Massnahmen – dem MIV geschuldet – und der Velosicherheit nicht klarzukommen. Die Entscheider müssen in die Pflicht genommen werden.

Zudem wird mit den Randsteine viel Geld verbaut, mit den Velounfällen Ambulante Kosten verursacht.

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