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Einsatz der Roteinfärbung weiterhin nur auf Radstreifen an Gefahrenstellen

So wird das nichts mit der Velowende, aber Elektroautoladeparkplätze darf man vollflächig grün einfärben? "Das UVEK stellt die Verordnung über die besonderen Markierungen zur Diskussion. Der Einsatz der Roteinfärbung soll damit weiterhin nur auf Radstreifen an Gefahrenstellen in bestimmten Situationen möglich sein. Dies im Gegensatz zu vielen anderen Ländern und insbesondere den Niederlanden, wo eine durchgängig rot eingefärbte Veloinfrastruktur seit langem zu den wichtigen Qualitätsmerkmalen zählt."

https://www.velokonferenz.ch/download/pictures/55/s7bq8c1rxpkekazrl6tr9y3ri90vhe/2024_roteinfaerbung_stellungnahme_vks.pdf

Erstellt am: 13.8.2024

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