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Korrekte Ausschilderung von "Sackgasse mit Ausnahme" ist bei Baustellen besonders wichtig
Pro Velo Brugg-Windisch , 7.9.2023
Pro Velo Brugg-Windisch , 7.9.2023
Pro Velo Brugg-Windisch , 7.9.2023
Bei Baustellen ist es oft nicht klar, ob ich mit meinem Velo wirklich durchfahren kann oder nicht. Wenn jetzt bereits weit vor der Baustelle ein Sackgasse-Schild "für sämtliche Verkehrsteilnehmer" aufgestellt ist, wird es für Velofahrende (und FussgängerInnen) zur Lotterie: Vertraue ich der meist falsch gewählten Tafel und nehme einen Umweg in Kauf oder spekuliere ich darauf, dass das Schild (wie meistens) nicht korrekt ist?
Selbst wenn ich mich richtig entscheide, weiss ich bereits am nächsten Tag nicht, ob dies immer noch gilt.
--> Baustellenbetreiber verfügen offenbar nur selten über die notwenigen Schilder und montieren somit ungeeignete Schilder:
- "allgemeines Fahrverbot" 2.01 statt "Verbot für Motorfahrzeuge" 2.13 oder 2.14
- "Fussweg" 2.61 satt "Gemeinsamer Rad- und Fussweg" 2.63.1
- oder wie hier "Sackgasse" 4.09 statt "Sackgasse mit Ausnahme" 4.09.1)
Die regelmässige Verwendung falscher Schilder führt leider auch dazu, dass Velofahrer lernen, Verkehrsregeln nur situativ anzuwenden.
Erstellt am: 7.9.2023
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