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Der direkte Weg zur Badi ist verboten

Der Abschnitt des Badwegs bei der Badi Lützelsee ist leider als Einbahnstrasse signalisiert. Velofahrende dürfen nicht direkt zur Badi fahren, sondern müssen (bzw. müssten) einen Umweg via Parkplatz und Campingplatz fahren.

In der Signalisationsverordnung (SSV) steht dazu: „Wird die Einfahrt in eine Strasse durch das Signal «Einfahrt verboten» (2.02) untersagt, so bestimmt die Behörde, dass Fahrräder und Motorfahrräder vom Verbot ausgenommen sind, wenn nicht die Platzverhältnisse oder andere Gründe dagegen sprechen.“

Hier sprechen – meines Erachtens – keine Gründe gegen eine Öffnung der Einbahnstrasse für Velos in Gegenrichtung. Der betreffende Badweg wird von Zufussgehenden und von Velofahrenden (leider bisher illegal) in beide Richtungen benutzt. Für den motorisierten Verkehr gilt ab dem Campingplatz ohnehin ein Fahrverbot (Zubringerdienst gestattet). Auf diesem Abschnitt fahren also nur selten Camper sowie Lieferfahrzeuge zur Badi. Man sieht sich und kann ausweichen.

Erstellt am: 27.7.2024

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