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unnötiges Fahrverbot auf Brücke über Marchbach / bei Langmattstrasse

Auf der selten von Fussgängern begangenen Brücke kämen auf der kurzen Strecke Velofahrende und Fussgänger problemlos aneinander vorbei bzw. können sich arrangieren. Ein Fahrverbot auch für Velos geht zu weit. Falls zu eng, hätte man das Geländer klettersicher und dafür nicht auf die Brückenfläche auskragend gestalten können (vertikale Stäbe anstatt horizontale Drähte) bzw. das könnte - wenn die Behörde der Meinung ist, die Brücke ist zu eng für die Aufhebung des Velofahrverbotes - man noch ändern. Und dann ein Schild im Sinne von Signal 2.63.1 SSV Anh. 2 aufstellen (Gemeinsamer Rad- und Fussweg)

Erstellt am: 12.9.2023

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Pro Velo beider Basel

Verifiziert

14.9.2023

Merci. Ist ein altes Anliegen von uns - immerhin konnten wir vor ein paar Jahren erreichen, dass die auch behinderten-unfreundliche Stufe entfernt wurde.
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l.i.

13.9.2023

Das sehe ich genau so. Um von der Talmattstrasse auf die Langmattstrasse zu kommen kann man nicht einfach die Brücke benutzen, sondern muss den Bach beim Hüslimattschulhaus queren und dann den schmalen ungeteerten Weg verwenden der vom Hüslimattschulhaus neben dem Sportplatz den Bach entlang führt. Ich finde dieser Weg birgt viel mehr Konfliktpotenzial da schmal und Lang. Die Brücke wäre nur kurz.
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