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Wie erkennen Zufussgehende einen Veloweg?

Am Bahnhof Brunau endet der von Manegg kommende Veloweg. Nach dem Ende ist das Trottoir dem Fussverkehr vorbehalten, vor dem Ende den Velos. Es gibt jedoch keine Signalisation, dass Zufussgehende hier nicht in Richtung Manegg gehen dürfen. Das Schild "Veloweg Ende" könenn sie nicht sehen. Könnte das aus der Gegenrichtung signalisiert werden?

Erstellt am: 28.10.2022

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Stadt Zürich

Verifiziert

31.10.2022

Es ist ganz simpel: Es braucht weder ein Verbot noch Poller noch Barrieren oder irgendwas. Denn Zufussgehende dürfen einen Radweg benützen, wenn es kein Trottoir gibt.
Das wurde so signalisiert, um die ehemals illegale Mischfläche zu legalisieren. Faktisch hat sich aber nix geändert. Und bei der doch eher überschaubaren Menge an Velofahrenden und Fussgänger*innen sollte es auch nicht zu grösseren Friktionen kommen.
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gero

31.10.2022

Danke für den Hinweis, Art. 40 Abs. 2 VRV. Eine Regel, welche kaum jemand kennt und welche der Intuition widerspricht, verursacht Missverständnisse und Ärger. Wenn Zufussgehende ohnehin den Veloweg benutzen dürfen, sollte man ihn als Mischzone signalisieren. Benjamins Bild zeigt, dass das zuvor so war. Jetzt ist es ein vermeintlicher Veloweg, der in Wirklichkeit eine Mischzone ist. Was war bloss die Motivation für diese verwirrende Signalisationsänderung?

Klar – wie oben schon gesagt, ist das hier kein grosses Problem. Wegen des wenigen Fussverkehrs hier ist diese Mischzone auf jeden Fall ein Gewinn.
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positivist

12.11.2022

Da stimme ich Gero zu, es braucht in Richtung Manegg eine (rechtlich leider nicht vorgesehene) Beschilderung "Velo im Gegenverkehr gestattet". Als Fussgänger muss man auf dem Trottoir keine solchen Mischflächen vermuten. Nota bene: Trottoirs müssen auch für Blinde/Seheingeschränkte und Gehorlöse gefahrlos benutzbar sein. In der Velofraktion geht das ständig vergessen, es gibt nur MIV und Velo. Kümmert euch gefälligst auch mal um Fussgänger und dass sich euere Fanboys und Fangirls den Fussgängern ensprechend der Strassenverkehrsordnung unterzuordnen haben. Danke schön.
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Stadt Zürich

Verifiziert

14.11.2022

@Positivist: Es ist kein Trottoir. Also sind die erwähnten Punkte hinfällig. Die Umsignalisation wurde übrigens so mit dem Fussgängerverein abgesprochen.

Was die Situation für Fussgänger*innen betrifft verweisen wir auf den Bericht zur Bevökerungsbefragung 2021, Seite 23.
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gero

22.11.2022

Die Bevökerungsbefragung findet man hier: https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/stadtentwicklung/gesellschaft-und-raum/entwicklung-wohnstadt-2/bevoelkerungsbefragung/bevbefragung2021.html Auf Seite 23 steht, dass 72% der Zufussgehenden mit der Verkehrssituation in Zürich zufrieden sind. Bei den Velos sind das nur 31%. Beides wenig überraschend. Was das Gesamtbild über diesen spezifischen Spot aussagt, ist nicht klar.

Durch die Umsignalisation ist nun eine de-facto Mischzone als reiner Veloweg signalisiert, was von den wenigsten Verkehrsteilnehmenden verstanden werden dürfte. Mich würde wirklich interessieren, warum die Stadt und der Fussgängerverein dies eine gute Idee fanden?
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benjamin

30.10.2022

Vom Allmendsteg hat (oder hatte) es einen Treppenabgang auf den Veloweg. Dort war früher Mischzone (auf der Karte ist noch das Velo Fussgängersymbol zu sehen). Wurde die Treppe entfernt? Dann müsste tatsächlich ein Schild Fussgänger verboten angebracht werden.
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hajdeni

31.10.2022

Soviel mir ist, ist die Situation genau so wie Du sie beschreibst und die Treppe ist noch da.
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reflektier

29.10.2022

Aus Neugier: Welche Schild steht denn am anderen Ende des Wegs?

vgl. z.b. hier: https://www.verkehrsclub.ch/ratgeber/velo-e-bike/verkehrsschilder/
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gero

29.10.2022

Am Beginn des Radwegs steht 2.60, "Radweg": https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1979/1961_1961_1961/20210101/de/html/image/image93.png
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rizcasimir

29.10.2022

Spannend :-) reicht ein Schild oder bräuchte es etwas Pollerähnliches?
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gero

29.10.2022

Zugegeben, es ist eher spannend als gefährlich und wir haben wahrlich grössere Problem in der Stadt. 😉 Es ist nur wahrscheinlich nicht die einzige solche Stelle, an der es zu unnötigen Konflikten mit Zufussgehenden kommen kann, die verständlicherweise meinen, auf dem Trottoir gehen zu dürfen.

Ein Schild sollte doch wahrscheinlich reichen? Mir fällt allerdings nur 2.15 ein, "Verbot für Fussgänger": https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1979/1961_1961_1961/20210101/de/html/image/image44.png
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