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Radwegpflicht aufheben

Beim neu gebauten Abschnitt zwischen Dietfurt und Lichtensteig sollte die Radwegpflicht talwärts aufgehoben werden.

Wenn man von Wattwil nach Wil will und der vorgesehenden Radwegführung folgt (blau, ab Beginn Radweg) sind folgende Hindernisse zu überwinden:
- 1x Ausfädeln
- 2x kein Vortritt
- 2x Querung Fahrbahn
- 1x Einfädeln
Der kombinierte Rad-/Fussweg mit Gegenverkehr und Einlenkern weisst talwärts ein erhebliches Unfallpotential auf, insbesondere auch bei der Kurve zur Thurbrücke.
Ein Abzweigen nach Oberhelfenschwil ist schwierig, da erheblicher und schneller Autoverkehr und unübersichtlich. Ähnlich ist die Situation am Ende des Radwegs.

Entsprechend macht es für geübte Velofahrer Sinn der Autofahrbahn (rote Pfeile) zu folgen:
- 1x kein Vortritt
- 1x Querung Fahrbahn
- 1x Einfädeln
Ein Abzweigen nach Oberhelfenschwil ist problemlos möglich.
Allenfalls macht auch die Anbringung eines Radstreifens (mit Kernfahrbahn) Sinn, da es sich ja jetzt nicht mehr um eine Hauptverkehrsachse handelt.

In der Gegenrichtung ist der Radweg gut zu fahren, abgesehen davon, dass die Einfahrt schnell übersehen wird.

Erstellt am: 25.7.2021

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