Keine Sicht auf Fussgänger wegen Geländer
woeufu , 16.6.2021
Das Geländer ist spitzwinklig eine 100%iger Sichtsperre. Liegeradler haben Null Sichtweite auf die Fussgänger die den Weg vom Überweg her betreten.
Sichthindernisse im Kreuzungsbereich dürfen im Kanton Bern max. 60cm hoch sein. Ich bitte den Verstoss gegen die kantonale Richtlinie zu berichtigen.
Erstellt am: 16.6.2021
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berncommuter
16.6.2021
radler
16.6.2021
berncommuter
17.6.2021
Anstatt anzufangen Trottoirs einzuzäunen sollte wir Tempo 30 überall durchsetzen, für einen menschenfreundlicheren Verkehr.
Abbauen und neu aufstellen wo es etwas nützt.