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Keine Sicht auf Fussgänger wegen Geländer

Das Geländer ist spitzwinklig eine 100%iger Sichtsperre. Liegeradler haben Null Sichtweite auf die Fussgänger die den Weg vom Überweg her betreten.
Sichthindernisse im Kreuzungsbereich dürfen im Kanton Bern max. 60cm hoch sein. Ich bitte den Verstoss gegen die kantonale Richtlinie zu berichtigen.

Erstellt am: 16.6.2021

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berncommuter

16.6.2021

Dieses Geländer erfüllt da über 85m Länge überhaupt keine Funktion mehr.
Abbauen und neu aufstellen wo es etwas nützt.
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radler

16.6.2021

Kann die Argumente des Liegeradlers [Sichtbarkeit] verstehen, aber gerade funktionslos ist das feingliedrige Geländer dort keineswegs: Auf dieser Passage begegnen mir regelmässig Fussgänger, Rollstühle, Familien mit Kindern. Für die Kleinsten ist die Autoleitplanke keineswegs Schutz genug. #AdvocatusDiaboli
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berncommuter

17.6.2021

Und auf der anderen Strassenseite oder nach der Ampel die Kleinsten dann schutzlos dem Verkehr ausgeliefert? Ich bin oft mit Kindern unterwegs und Trottoirs ohne Geländer funktionieren auch neben schnellen Strassen - sogar ohne Autoleitplanke...
Anstatt anzufangen Trottoirs einzuzäunen sollte wir Tempo 30 überall durchsetzen, für einen menschenfreundlicheren Verkehr.
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