Dreiteiliges Fahrverbot mit Mischverkehrsfläche
sobes , 20.5.2021
Zweiteiliges Fahrverbot genügt. Das Verbot von schnellen E-Bikes lässt sich nicht begründen. Hinzu kommt die Mischverkehrsfläche, welche nur zu Konflikten führt. Hinzu kommt noch, dass sie unnötigerweise durch eine Aufbaute verengt wird, welche nicht mehr benötigt wird (ehemals Barriere).
Erstellt am: 20.5.2021
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Organisationen
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Stadt Zürich
5.10.2021
sobes
6.10.2021
Zur Brücke: Das dreitilige Fahrverbot war nicht Teil der Publikation, jetzt plötzlich, aufgrund eines Rekurses, wird eine Verknüpfung gemacht. Dies erschliesst sich mir nicht wirklich.
helvetiazh
20.5.2021
Stadt Zürich
20.5.2021
Wir klären das ab.
Betrifft auch diese Spots: https://bikeable.ch/entries/yvetmfZMo2Ek8nL9u und https://bikeable.ch/entries/5AfKTAvrWzLQtoXZm