Bikeable Logo

bikeable

Bikeable Logo

bikeable

Fahrverbot Rötelsteig

Der Rötelsteig ist zweigeteilt. Rechts (geteert) ist der Rötelsteig, ein öffentlicher Fussweg. Links mit Zementsteinen ist der Privatweg zur Siedlung. Hier gilt das Fahrverbot nicht, da es ein privates Grundstück ist. Der Weg für zu den Eingängen und den Velokeller (Glastüre links). Eigentlich kein Problem, nur leider gib es Fussgänger die das nicht unterscheiden können und sich provokativ in den Weg stellen. Mit freundlich erklären ist da nichts zu machen.
Kann man den Rötelsteig nicht für Velos freigeben?

Erstellt am: 14.4.2025

Kategorien

Kategorien helfen, Ordnung auf der Plattform zu halten (z.B. wann soll etwas archiviert werden) und dass Meldungen schneller und gezielter an die Zuständigen Stellen innerhalb behörden gelangen (z.B. Schnee).

Organisationen

Die hier aufgelisteten Organisationen nutzen bikeable offiziell und erhalten E-Mailmeldungen zu Spots im Gebiet.

Unterstützt von

Velo PlusPro Velo