Fahrverbot Rötelsteig
zrh28 , 14.4.2025
Der Rötelsteig ist zweigeteilt. Rechts (geteert) ist der Rötelsteig, ein öffentlicher Fussweg. Links mit Zementsteinen ist der Privatweg zur Siedlung. Hier gilt das Fahrverbot nicht, da es ein privates Grundstück ist. Der Weg für zu den Eingängen und den Velokeller (Glastüre links). Eigentlich kein Problem, nur leider gib es Fussgänger die das nicht unterscheiden können und sich provokativ in den Weg stellen. Mit freundlich erklären ist da nichts zu machen.
Kann man den Rötelsteig nicht für Velos freigeben?
Erstellt am: 14.4.2025
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